









In zwei Regionen Russlands wurde das Tragen von Kopftüchern in den Schulen verboten. Der Oberste Gerichtshof Russlands lehnte die eingereichte Klage einer muslimischen Familie gegen das Verbot ab.
Ein Gericht in Köln verbietet eine islamische Beschneidungsfeier am Karfreitag. In einem Hauptverfahren soll die Rechtmäßigkeit des Urteils überprüft werden.
Sonderrecht für Kirchen: Obwohl in Deutschland ein Diskriminierungsverbot existiert, dürfen kirchliche Arbeitgeber ihren Angestellten das Tragen eines Kopftuches verbieten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte eine muslimische Krankenschwester, deren Fall dennoch glücklich enden könnte.
Ein chinesisches Gericht hat den Wirtschaftswissenschaftler und Menschenrechtsaktivisten Ilham Tohti zu lebenslanger Haft wegen „Separatismus“ verurteilt. Das Urteil erregt internationale Kritik. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung zeigte sich in einer ersten Stellungnahme bestürzt.
Ein Gericht in Den Haag hat die Niederlande für das „Massaker von Srebrenica“ teilweise mit verantwortlich gemacht. Die Opferangehörigen hat das Urteil enttäuscht. Den Niederlanden drohen weitere Klagen und Entschädigungszahlungen.
Der Oberste Gerichtshof in Frankreich hat im Fall von Fatima Afif entschieden, dass die Entlassung der Muslimin im Jahr 2008 legitim gewesen sei. Der Kindergärtnerin wurde damals wegen ihres Kopftuches gekündigt. Afif will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.
Der ursprüngliche Wahlwerbespot der Splitterpartei Pro-NRW wurde vom Verwaltungsgericht Berlin als „volksverhetzend“ eingestuft. Die als islamfeindlich und rechtsextrem geltende Partei legte eine abgeschwächte Version vor, die vom ARD gezeigt wurde. Doch der Spot wirkt kaum abgeschwächt.
Erst seit wenigen Jahren hört und liest man von „Racial Profiling“. Dabei ist das Problem alt: Es ist die Bezeichnung für verdachtsunabhängige Polizeikontrollen aufgrund von äußerlichen Merkmalen wie ausländisches Aussehen. Auch Muslime beklagen die Willkürlichkeit der Maßnahme.
Der Bundesrichter Thomas Fischer weist die Kritik, muslimische Täter würden einen „Kulturellen Rabatt für Ehrenmorde“ erhalten zurück. Die deutsche Justiz sieht keine privilegierte Urteilsfindung für „Migranten“ vor. Eine genaue Untersuchung der Umstände eines Angeklagten sei vor Gericht gängige Praxis.