
Ein Gebetsverbot eines Berliner Gymnasiums ist diskriminierend – aber dennoch rechtens. Das urteilte nun das Berliner Verwaltungsgericht.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums Klage eingereicht. Konkret geht es um die Frage, ob ein Gebetsverbot an der Schule erlaubt ist – oder diskriminierend.