In Berlin erhält eine weitere muslimische Lehrerin eine Entschädigung, weil sie aufgrund ihres Kopftuches abgelehnt und damit diskriminiert wurde.

Für die Rechtsreferendarin geht es um Religionsfreiheit. Die Justizministerin pocht auf die Neutralität der Gerichte. Der VGH stellt jetzt klar: Repräsentanten der Justiz ist das Tragen eines Kopftuchs auf der Richterbank nicht erlaubt.

Das hessische Verwaltungsgericht bestätigte das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen. Das Frankfurter Urteil gegen das Verbot wird damit aufgehoben.

Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte im Februar über die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin entschieden, der die Beschäftigung an Berliner Grundschulen aufgrund ihres Kopftuchs verboten wurde. Der Klägerin wurde Entschädigung zugesprochen. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor.

In den Unionsparteien wird der Ruf nach einem Islamgesetz lauter. Diese Forderung belegt, dass rechtspopulistische Positionen Eingang in die politische Mitte finden. Ein Beitrag von Burak Altaş.

Richterinnen mit Kopftuch und Kippa wird es in Baden-Württemberg nicht mehr geben. Darauf einigten sich nun Grüne und CDU. Der Gesetzentwurf muss nur noch durch den Landtag.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Referendarin klagte gegen eine Entscheidung des Innenministeriums.

Das Arbeitsgericht in Heidelberg entscheidet im Fall einer Kundenberaterin, die entgegen ihres Vorgesetzten ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen möchte.

Nach dem Putschversuch sollen viele Imame von Deutschland in die Türkei zurückbeordert oder entlassen worden sein. Zwei von ihnen wehren sich. Für ihre Klage gegen die DITIB in Köln sieht es aber schlecht aus.

Ein Unternehmen kann das Tragen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen unter bestimmten Umständen verbieten. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.