Frauen mit Kopftuch sind immer häufiger Diskriminierungen ausgesetzt – vor allem auf dem Arbeitsmarkt. Mitursächlich dafür sind laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes die gesetzlichen Kopftuchverbote.
In Münster findet der 32. Deutsche Orientalistentag statt. Mehr als 1.300 Teilnehmer aus aller Welt diskutieren unter anderem über die prekäre Lage in afrikanischen und arabischen Ländern und weisen auf Schwierigkeiten bei Forschungen hin.
Vier Regionalverbände der DITIB haben sich in Nordrhein-Westfalen zur Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB NRW zusammengeschlossen. Damit möchte sich die DITIB der Landesregierung als kompetenter Ansprechpartner in Islamfragen anbieten.
Die Wahllokale haben geöffnet. Jetzt entscheiden die Wähler. Die muslimischen Religionsgemeinschaften betonen die Bürgerpflicht und rufen zu einer Teilnahme an den Wahlen auf. Gewarnt wird auch vor dem Erstarken der rechten Parteien.
Seit Jahrzehnten schickt die Türkei Imame nach Deutschland. Vor einigen Jahren dann die Änderung: Imame müssen jetzt, vor ihrem Dienst in der Ferne, die Sprache und Kultur des Landes kennenlernen. Und die Religionsgemeinschaften setzen auf eine islamische Theologie in Deutschland.
Muslimische Religionsgemeinschaften und Migrantenorganisationen rufen zu aktiver Teilnahme an den bevorstehenden Bundestagswahlen am 22. September auf. Um potenzielle Wähler zu den Wahlurnen zu bewegen, gibt es Veranstaltungen, Wahlprüfsteine und Wahlaufrufe.
Ein neues Förderprogramm der Robert Bosch Stiftung richtet sich an junge Muslime, die sich gesellschaftlich engagieren und zu einem anderen Islambild beitragen. Ausgewählte Projekte sollen mit 5.000 € finanziell unterstützt werden.
Absolventen der Muslimischen Seelsorge Augsburg sollen künftig am Klinikum der Stadt eine bessere Betreuung von muslimischen Patienten ermöglichen. Die Seelsorger werden dringend benötigt. Es fehlt an fachkundigem Personal und Ehrenamtlichen.
Junge Berliner rufen zusammen mit Imamen und Religionsgemeinschaften zur Teilnahme an den Bundestagswahlen auf. Mit Plakaten, Wahlprüfsteinen und Veranstaltungen sollen vor allem junge Wähler zur Teilnahme an den Wahlen bewegt werden.
Eine Berliner Rechtsanwältin wurde mehrmals durch Richter gemaßregelt und zum Abnehmen ihres Kopftuches aufgefordert. Die Rechtsanwaltskammer Berlin stellt nun klar: Das Tragen eines Kopftuches vor Gericht ist erlaubt.