Bosniengenozid

„Sarajevo-Safaris“: Schweiz prüft mögliche Beteiligung

Schweizer sollen an „Sniper-Safaris“ in Sarajevo beteiligt gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft prüft die Vorwürfe.

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2026
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Das Buch von Demick trägt den gleichen Namen, wie die Denkmäler in den Straßen Sarajevos. Sie markieren den Ort, an dem ein Mensch durch eine Granate starb. © By Labattblueboy at en.wikipedia [see page for license], from Wikimedia Commons
Das Buch von Demick trägt den gleichen Namen, wie die Denkmäler in den Straßen Sarajevos. Sie markieren den Ort, an dem ein Mensch durch eine Granate starb. © By Labattblueboy at en.wikipedia [see page for license], from Wikimedia Commons

Während der Belagerung Sarajevos von 1992 bis 1996 sollen wohlhabende Ausländer Geld dafür bezahlt haben, von den umliegenden Bergen auf Menschen in der eingeschlossenen Stadt zu schießen. Die Vorwürfe sind bis heute nicht abschließend geklärt.

Nun beschäftigt der Fall auch die Schweizer Justiz. Nach Informationen des „SonntagsBlick“ sind bei der Schweizer Bundesanwaltschaft Hinweise auf mögliche Schweizer Täter und Mitwisser eingegangen. Die Behörde prüft deshalb entsprechende Strafanzeigen. Ein Strafverfahren wurde bislang nicht eröffnet.

Ausgangspunkt der aktuellen Recherchen ist der italienische Autor Ezio Gavazzeni. Er untersucht seit Jahren Berichte über wohlhabende Ausländer, die während des Bosniengenozids nach Sarajevo gereist sein sollen. Gavazzeni behauptet, dass sich darunter auch Schweizer und Italiener aus dem Umfeld eines Kunsthändlers aus Lugano befunden hätten.

Beweise für konkreten Vorwürfe fehlen

Auch Experten äußerten Zweifel an Teilen der Darstellung. Zudem sollen sich zwei frühere Kronzeugen von Aussagen distanziert haben, die Gavazzenis Recherchen stützen.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, würden sie ein besonders erschütterndes Kapitel des Bosnienkriegs betreffen: Menschen, die aus sicherer Entfernung auf eine belagerte Zivilbevölkerung geschossen haben sollen – nicht als Soldaten, sondern offenbar gegen Bezahlung.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft muss nun zunächst klären, ob sich aus den eingegangenen Informationen ein ausreichender Tatverdacht ergibt und ob die Schweizer Justiz überhaupt zuständig ist.