Hessen

Urteil: Juristin mit Kopftuch darf nicht Richterin werden

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hält eine Juristin wegen ihres Kopftuchs für ungeeignet für den Staatsdienst. Das Neutralitätsgebot habe Vorrang.

02
12
2025
Ehrenamtliche Richterin mit Kopftuch © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Ehrenamtliche Richterin mit Kopftuch © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Eine Juristin darf nicht Richterin oder Staatsanwältin werden, wenn sie während Gerichtsverhandlungen ihr Kopftuch tragen will. Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.

Die Klägerin, eine Rechtsanwältin aus Hessen, hatte sich um eine Stelle im Staatsdienst beworben. Nach Angaben des Gerichts gab sie im Bewerbungsverfahren an, das Kopftuch weder im Kontakt mit Prozessbeteiligten noch in der Verhandlung ablegen zu wollen. Das hessische Justizministerium lehnte ihre Bewerbung daraufhin ab.

Die Richter bestätigten nun die Entscheidung des Ministeriums. Zwar genieße die Juristin das Grundrecht auf Religionsfreiheit, doch müsse dieses hinter anderen verfassungsrechtlich geschützten Interessen zurückstehen. Dazu zählten das Gebot staatlicher weltanschaulicher und religiöser Neutralität sowie die Glaubensfreiheit der Prozessbeteiligten.

Eine Richterin oder Staatsanwältin mit sichtbaren religiösen Symbolen könne den Eindruck erwecken, die Justiz handele nicht unabhängig und unparteiisch, so das Gericht.

Gerade in gerichtlichen Verfahren komme der Vermittlung von Neutralität eine herausragende Bedeutung zu. Prozessbeteiligte dürften erwarten, dass Entscheidungen frei von religiösen Einflüssen getroffen würden. Ein Kopftuch im Sitzungssaal könne diese Erwartung beeinträchtigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Juristin kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Leserkommentare

Jürgen Uther sagt:
Wieso führt das Tragen des Kopftiches automatisch zur Nichtneutralität, ohne Beweis eines Gegenteiles?
03.12.25
8:48
Brise sagt:
Was im Kopf zählt nicht das Tuch darauf Wer heute nach Amerika oder Großbritannien blickt, erkennt schnell: Selbst in traditionell christlich geprägten Ländern ist es längst selbstverständlich, dass Frauen mit Kopftuch höchste juristische Ämter bekleiden. In New York urteilt Carolyn Walker-Diallo seit Jahren souverän als Richterin, in New Jersey sitzt Nadia Kahf am Superior Court, und in England und Wales spricht Raffia Arshad Recht – alle drei offen sichtbar gläubig, alle drei hochqualifiziert, respektiert und ihrem Eid verpflichtet. Ihre Arbeit wird an Urteilen gemessen, nicht an ihrem Erscheinungsbild. Und Deutschland? Hier wird einer muslimischen Juristin in Darmstadt das Richteramt verweigert – nicht wegen mangelnder Kompetenz, Integrität oder Neutralität, sondern weil ihr Kopftuch angeblich ein Problem darstellt. Man spricht von staatlicher Neutralität, doch in Wahrheit wird Neutralität mit Unsichtbarkeit verwechselt. Ein Kopftuch macht niemanden parteiisch. Es sagt nur, dass eine Frau ihre religiöse Identität nicht ablegt, um beruflich akzeptiert zu werden. Neutralität zeigt sich nicht durch einen leeren Kopf, sondern durch einen klaren Geist. Wer einen Eid auf das Grundgesetz schwört – und das tun Richterinnen und Richter in Deutschland wie überall – verpflichtet sich zur unparteiischen Rechtsprechung. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von Glauben oder Kleidung. Die Vorstellung, ein Stück Stoff könne juristische Objektivität gefährden, ist nicht nur fachlich unbegründet, sondern sendet ein fatales Signal an junge Musliminnen: „Du darfst alles werden aber bitte nicht sichtbar du selbst.“ Andere Länder haben längst verstanden, dass ein Rechtsstaat dann stark ist, wenn er Vertrauen in seine Institutionen hat und nicht in die Anpassung einzelner Bürgerinnen erzwingt. Hierzulande dagegen scheint das Problem weniger im Kopftuch zu liegen als in den Köpfen jener, die es für ein Hindernis halten. Es wird Zeit, dass wir wieder dorthin zurückkehren, wo ein moderner Staat stehen sollte: bei der Überzeugung, dass es nicht auf äußere Zeichen ankommt, sondern auf Charakter, Kompetenz und die Treue zur Verfassung. Am Ende zählt, was im Kopf ist und nicht was darauf liegt.
03.12.25
10:50
Timotheus sagt:
Dieses Urteil ist eigentlich selbstverständlich und fiel erwartungsgemäß aus. Wehret den Anfängen, so kann man hier nur sagen. Islamische Symbolhaftigkeit hat bei Richterroben in deutschen Gerichtssälen definitiv nichts verloren. Interessante Grenzziehungen werden nun auch aus Kanada gemeldet. Québec hat offiziell Muslimen das Beten auf öffentlichen Strassen verboten. Ein weiteres neues Gesetz sieht vor, Gebetsräume in der Universität zu verbieten. 'The Guardian' berichtet über neue umfassende Säkularismus-Gesetze, auch zum Thema Gesichtsbedeckungen in öffentlichen Institutionen. Eine solche Entwicklung schwappt hoffentlich auf Europa über. Das wünsche ich mir aufrichtig.
03.12.25
17:44