Das Verwaltungsgericht Darmstadt hält eine Juristin wegen ihres Kopftuchs für ungeeignet für den Staatsdienst. Das Neutralitätsgebot habe Vorrang.

Eine Juristin darf nicht Richterin oder Staatsanwältin werden, wenn sie während Gerichtsverhandlungen ihr Kopftuch tragen will. Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.
Die Klägerin, eine Rechtsanwältin aus Hessen, hatte sich um eine Stelle im Staatsdienst beworben. Nach Angaben des Gerichts gab sie im Bewerbungsverfahren an, das Kopftuch weder im Kontakt mit Prozessbeteiligten noch in der Verhandlung ablegen zu wollen. Das hessische Justizministerium lehnte ihre Bewerbung daraufhin ab.
Die Richter bestätigten nun die Entscheidung des Ministeriums. Zwar genieße die Juristin das Grundrecht auf Religionsfreiheit, doch müsse dieses hinter anderen verfassungsrechtlich geschützten Interessen zurückstehen. Dazu zählten das Gebot staatlicher weltanschaulicher und religiöser Neutralität sowie die Glaubensfreiheit der Prozessbeteiligten.
Eine Richterin oder Staatsanwältin mit sichtbaren religiösen Symbolen könne den Eindruck erwecken, die Justiz handele nicht unabhängig und unparteiisch, so das Gericht.
Gerade in gerichtlichen Verfahren komme der Vermittlung von Neutralität eine herausragende Bedeutung zu. Prozessbeteiligte dürften erwarten, dass Entscheidungen frei von religiösen Einflüssen getroffen würden. Ein Kopftuch im Sitzungssaal könne diese Erwartung beeinträchtigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Juristin kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.