









Die Freitagspredigt der Muslime behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. IslamiQ liefert jede Woche einen Überblick.
Die Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) widmet sich der Bedeutung des Korans als letzte und zeitlose Offenbarung. Allah habe dem Menschen Verstand und Gewissen gegeben, doch wahre Orientierung finde dieser erst durch die göttliche Führung.
Der Koran sei eine Quelle der Weisheit, Barmherzigkeit und Wahrheit, die allen Menschen offenstehe, die sich ihm aufrichtig zuwenden. Er verliere nie an Gültigkeit und diene als Licht für alle, unabhängig von Herkunft oder Kultur. Besonders hervorgehoben werde die Rolle der Hafize, die den Koran bewahren und weitergeben.
Die IGMG fördere mit Kursen und Bildungsangeboten das Auswendiglernen des Korans. Am Samstag finde in Duisburg der 3. Europäische Hafiz-Wettbewerb statt, zu dem die Gemeinde herzlich eingeladen sei, um die spirituelle Kraft des göttlichen Wortes gemeinsam zu erleben.
Die Freitagspredigt der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) widmet sich der Bedeutung der Rechtleitung. Diese werde von Allah gegeben, doch liege es am Menschen, ihr aus freiem Willen zu folgen. Rechtleitung sei kein Erbe, sondern eine lebenslange Aufgabe, die durch Wissen, Reflexion und Vertrauen in Allah unterstützt werde. Der Koran sei dabei die wichtigste Quelle, die Propheten seien Vorbilder auf diesem Weg. Rechtleitung bedeute, sich aktiv für den Weg Allahs zu entscheiden und ihn dauerhaft zu gehen, unabhängig von Herkunft, Alter oder Bildungsstand. Sie schütze vor Irrwegen und stärke den Glauben.
In der Freitagspredigt des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) geht es um den Schutz der Augen vor Haram. Das Auge sei einer der größten Gaben Allahs, mit dem man beispielsweise das Gute vom Bösen, das Nützliche vom Schädlichen, das Schöne vom Hässlichen unterscheiden könne. Mit ihm beobachte man die Schönheiten des Universums, in der sich die Allmacht Allahs widerspiegele. Dinge, die haram seien, zu betrachten, seien eine Zweckentfremdung. Das plötzliche Sehen eines Harams sei nicht Sünde, sondern das vorsätzliche Betrachten sei nicht erlaubt.
In der heutigen Zeit, in der jede Art von Obszönität weit verbreitet sei, sogar gefördert werde, sei es umso wichtiger, diesem Thema noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Der Mensch sollte sich selbst davor schützen und Allah um Vergebung bitten.
Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.