Schweiz

Bundesrat bestätigt landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Schweiz ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum in Kraft treten. Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu tausend Franken.

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2024
Schweizer Flagge über dem Bundeshaus © shutterstock, bearbeitet by islamiQ
Schweizer Flagge über dem Bundeshaus © shutterstock, bearbeitet by islamiQ

Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Schweiz ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum in Kraft treten. Dies gab der Schweizer Bundesrat bekannt. Das Verbot geht auf eine Volksabstimmung aus dem Jahr 2021 zurück, bei der sich eine knappe Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für die sogenannte „Burka-Initiative“ ausgesprochen hatte. Die Initiative war von dem rechtskonservativen Egerkinger Komitee angestoßen worden, das bereits 2009 ein Minarettbauverbot in der Schweiz durchgesetzt hatte. „Das Komitee verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, einer Islamisierung der Schweiz entgegenzuwirken“.

In der Schweiz tragen aber nur zwanzig bis dreissig, maximal drei Dutzend Frauen regelmässig einen Nikab. Dies ergab eine Umfrage des von Dr. Andreas Tunger-Zanetti, Koordinator des ZRF, Forscher und Dozent, geleiteten Autorenteams bei Schlüsselpersonen in der Schweiz.

Verhüllungsverbot betrifft nicht „nur“ religiöse Gesichtsschleier

Das Verhüllungsverbot betrifft nicht nur religiöse Gesichtsschleier wie Burkas und Niqabs, sondern schließt auch andere Gruppen ein. So sind auch Vermummungen von Hooligans oder gewalttätigen Demonstrierenden untersagt. Bei Missachtung des Verbots drohen Geldbußen von bis zu 1000 Schweizer Franken (ca. 1064 Euro).

Das Gesetz lässt jedoch Ausnahmen zu. Gesichtsbedeckungen aus gesundheitlichen oder sicherheitsbedingten Gründen sowie aus Rücksicht auf einheimische Bräuche und Wetterbedingungen sind weiterhin erlaubt. Ebenso bleiben Verhüllungen für künstlerische Darbietungen, Unterhaltung oder Werbezwecke gestattet. In Gotteshäusern und heiligen Stätten sowie in Flugzeugen oder diplomatischen Räumlichkeiten gelten ebenfalls Ausnahmen.

Kritiker des Verbots bemängeln, dass es die Gleichberechtigung von Frauen nicht fördere und eher dazu beitrage, antiislamische Ressentiments zu stärken. Die Diskussion um das Verhüllungsverbot hatte bereits im Vorfeld heftige Debatten über Integration, Religionsfreiheit und kulturelle Identität ausgelöst und spaltet weiterhin die Meinungen in der Schweiz.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Grundsätzlich können radikale Religionsgruppierungen keine Integrationsforderungen unter dem Banner der Religionsfreiheit auf ihre Fahnen schreiben. Islamisches Polit-Gedankengut mit Umsturzambitionen darf selbstverständlich abgelehnt werden bzw. mit einer Antihaltung abgewehrt werden. Daran gibt es nichts zu rütteln. Eine souverände Gesellschaft wie die Schweiz kann und darf sich da natürlich völlig autonom in passender Weise positionieren und ihre kulturelle Identität bewahren. Auch wenn aktuell noch eine geringere Anzahl von Frauen ihre auffällige islamische Verhüllungstracht demonstrativ im öffentlichen Raum präsentiert, so gilt es, eine zunehmende Ausbreitung für die Zukunft zu verhindern. Insofern geht die Schweiz mit gutem Beispiel voran. Einer Islamisierung in der Gesellschaft entgegenzutreten ist Friedensdienst und auch eine wertvolle europäische Kulturpflege. Die Schweiz legt auch keinen Wert auf eine Arabisierung oder Orientalisierung des Landes. Die Schweiz war schon immer ein sehr begehrenswerter Aufenthaltsort und soll es auch bleiben. Weitgehend ohne islamische Machtansprüche - basierend auf uralten Buchtexten unbekannter Herkunft, die als imaginäre Herrschafts-Legitimation herhalten sollen.
12.11.24
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