Straßburg

Urteil: Länder dürfen das Schächten verbieten

Staaten dürfen laut einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften das Schächten verbieten.

13
02
2024
Urteil: Länder dürfen das Schächten verbieten (c)shutterstock, bearbeitet by iQ
Urteil: Länder dürfen das Schächten verbieten (c)shutterstock, bearbeitet by iQ

Staaten dürfen laut einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften das Schächten, also das betäubungslose Töten von Schlachttieren durch Ausbluten, verbieten. Die Straßburger Richter wiesen in ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Sammelklagen von Juden und Muslimen aus Belgien zurück. Diese hatten sich gegen das Verbot gewandt, weil es gegen die Religionsfreiheit verstoße.

Die rituelle Schlachtung ohne Betäubung hat in Islam und Judentum einen hohen Stellenwert. Gläubigen dürfen Fleisch nur verzehren, wenn das Tier ausgeblutet ist. In Deutschland ist das Schächten für Muslime und Juden in strengen Ausnahmefällen und nach behördlicher Genehmigung erlaubt.

Verbot des Schächtens

Der EGMR wies die Klagen aus Belgien ab. Mit Blick auf das Leid der Tiere beim betäubungslosen Schlachten sei die mit dem Verbot des Schächtens verbundene Einschränkung der Religionsfreiheit rechtens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Einspruch ist innerhalb von drei Monaten möglich. Bei Annahme des Einspruchs würde die große Kammer des Menschenrechtsgerichtshof die Beschwerden noch einmal behandeln.

Konkret ging es im Straßburger Urteil um Gesetze in der Flämischen und Wallonischen Region in Belgien. Dort traten nach langer parlamentarischer Diskussion 2017 beziehungsweise 2018 Verbote des Schächtens in Kraft. Dagegen klagten islamische Verbände sowie jüdische und muslimische Einzelpersonen.

Das belgische Verfassungsgericht wies die Klagen ab. Es stützte sich dabei auch auf die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dem die Verfassungsrichter den Fall vorlegten.

„Schächtverbot ist klarer Eingriff in die Religionsfreiheit“

Der Menschenrechtsgerichtshof schloss sich nun dem Urteil an. Zwar sei das Schächtverbot ein klarer Eingriff in die Religionsfreiheit. Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Religionsfreiheit dürfe aber nicht absolut angeführt werden, ohne das Tierwohl zu betrachten. Entscheidend sei auch, dass die Gesellschaften in Europa dem Tierwohl und Tierschutz einen wachsende Bedeutung zumessen.

Laut Menschenrechtskonvention darf die Religionsfreiheit eingeschränkt werden, wenn dies notwendig ist für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Der EGMR legte den Schutz der öffentlichen Moral nun erstmals auch im Blick auf den Tierschutz aus.

Zugleich betonten die Richter, dass das Schächtverbot in den beiden belgischen Regionen keineswegs bedeutet, dass religiöse Muslime und Juden keinen Zugang zu nach ihren religiösen Vorschriften geschlachtetem Fleisch hätten. So könne entsprechendes Fleisch aus Ländern importiert werden, wo das Schächten erlaubt ist. Zudem ist das religiöse Schächten auch in der dritten belgischen Hauptstadtregion Brüssel erlaubt. Eine dortige Gesetzesinitiative zum Verbot fand zuletzt keine Mehrheit. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Timotheus sagt:
Viele um das Tierwohl besorgte Menschen und Gegner archaischer, restriktiver Religionsvorstellungen begrüßen dieses in eine richtige Richtung weisende Strassburger Grundsatzurteil. Schlachthäuser und Schlachtfelder sind sowieso nicht mehr wünschenswert und gehören letztlich abgelehnt & abgeschafft. Gestern hätte ich eine Halal-Wurst - aus Rind- und Hähnchenfleisch hergestellt - essen können. Diese war für mich im Geschmack aber so unappetitlich, dass ich sie nicht essen konnte und wollte. Tier-Schächtungen sind eine üble Angelegenheit. Dazu gibt es viele Dokumentationen, die für mich und viele andere einen höheren Stellenwert einnehmen als befürwortende Predigten von klagefreudigen Schächtungsanhängern - ganz egal aus welcher Richtung.
13.02.24
18:00
Uwe Lehnert sagt:
Das Tierschutzgesetz besagt in §17 Folgendes: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das aus religiösen Gründen erfolgende Schächten stellt für mich keinen „vernünftigen Grund“ dar. Deshalb sollte das Schächten in Deutschland grundsätzlich verboten sein.
24.02.24
18:03
grege sagt:
Hier gelten unsere Gesetze, die von den Vertretern des Volkes verabschiedet worden sind. Muslime haben diese zu akzeptieren, wie jeder andere Bürger in diesem Land auch.
25.02.24
21:30