Beamtengesetz

Bundesrat stimmt für Kopftuchverbot von Beamtinnen

Der Bundesrat hat das für das neue Beamtengesetz gestimmt. Muslime kritisierten das neue Gesetz, da es ein flächendeckendes Kopftuchverbot für Beamtinnen mit sich bringen könnte.

07
05
2021
Bundesrat Kopftuchverbot
Symbolbild: Bundesrat @ shutterstock, bearbeitet by iQ

Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf zum „Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten“, mehrheitlich verabschiedet. Ohne Debatte. Danach sollen religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale eines Erscheinungsbilds dann eingeschränkt oder untersagt werden, „wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen“.

Der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, zeigt sich nach der Abstimmung enttäuscht. „Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist eine bittere Enttäuschung für alle Musliminnen und jene, die sich für die Anerkennung der Vielfalt einsetzen“, erklärt er auf Twitter. Die Möglichkeiten seien nicht ausgeschöpft. „Wir werden uns weiter für die Rechte der Musliminnen einsetzen“, so Kesici abschließend.

Auch der DITIB-Generalsekretär Abdurrahman Atasoy hat die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Man hätte sich erhofft, dass die Sorgen von Minderheiten eine Mehrheit finden könnte. „Wir appelieren an die Landesregierungen, das einzig richtige zu tun, und keine Diskriminierung von Beamtinnen mit Kopftuch zuzulassen“, erklärt Atasoy.

Muslime appellierten an Politik

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) befürchtet durch das geplante Gesetz ein Kopftuchverbot durch die Hintertür. Mit den neuen Regelungen könnte Beamtinnen verboten werden, ein Kopftuch zu tragen. Aus diesem Grund hatte der KRM die Mitglieder des Bundesrats dazu aufgefordert, dem Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamten nicht zuzustimmen.

„Das Gesetz greift massiv in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein geht weit über die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen hinaus“, so Erol Pürlü, Sprecher des KRM. Mit der Verordnung werde nun nicht mehr das Verhalten einer Person, sondern ihre Bekleidung abgestellt.

Auch im Netz richtete sich zunehmend Widerstand gegen das Gesetz. Zwei Online-Petitionen haben binnen weniger Tage weit mehr als 160.000 Unterzeichner gefunden.

Kopftuchverbot: Union weist Kritik zurück

Aus Sicht der Union sind solche Bedenken unbegründet. „An der Rechtslage in Sachen Kopftuchverbot ändert sich dadurch nichts“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU).

Eine Einschränkung oder Untersagung von Merkmalen des Erscheinungsbilds, die einen religiösen Hintergrund haben, sei wie bisher nur bei Beachtung der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich, so Middelberg. Dem Gesetz zufolge ist so etwas nur der Fall, wenn diese Merkmale „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen“. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Lux sagt:
Wie sieht denn MüllerD die Sache mit der gebotenen Neutralität von Staatsbediensteten, wie etwa die AfD-Abgeordnete, die alle samt Mitglied in rechtsextremistischen Gruppen sind oder an Demos von rechtsextremistischen Organisationen, Vereinen und anderen Mörderbanden teilnehmen? Da sollte der Staat unbedingt zuerst aufräumen, um wenigstens ansatzweise glaubwürdig oder überhaupt vertrauenswürdig erscheinen zu können. VG Lux
19.05.21
21:32
MüllerD sagt:
@Lux Ob AfD-Abgeordnete "allesamt" Mitglied in rechtsextremen Gruppen sind...., kann ich nicht beurteilen. Die AfD selbst ist (noch) kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes - kann es aber werden. Davon unabhängig sind Abgeordnete keine Beamten und unterfallen demnach nicht dem Neutralitätsgebot von Beamten und Beamtinnen. Außerdem ist es immer noch eine Ermessensfrage im Rahmen des jeweiligen Dienstverhältnisses, ob ein Kopftuch, im Sinne von Bekleidungsvorschriften, als unpassend oder statthaft bewertet wird - es kommt, wie bei vielen Entscheidungen auf den konkreten Einzelfall an. Es gibt schon gute Gründe, warum religiöse Bekenntnisse (egal welche) im Beamtentum abzulehnen sind. Es wäre nur schade, wenn Frauen, aufgrund eines pseudo-trationellen Zwanges die Laufbahn als Beamtin nicht ergreifen. Denn auch ohne Kopftuch im Dienst kann man eine "gute" Muslimin sein.
23.05.21
17:02
Johannes Disch sagt:
@Harousch (10.05.21, 20:29) Ihr Post ist ein Paradebeispiel für Rassismus.
27.05.21
22:09
Johannes Disch sagt:
@Harousch (10.05.21, 20:29) So so, nur Muslime können über die Belange von Muslimen entscheiden und diese nachempfinden. Und nur Sinti und Roma können adäquat über das Z-Wort sprechen und nur POC über das N-Wort. Das ist Identitätspolitik in Reinkultur, wie sie leider immer mehr en vogue wird. Da ist nicht mehr entscheidend, was gesagt wird, sondern wer etwas sagt. Dazu der rassistische Seitenhieb auf die "dicken, weißen Männer", die angeblich auch noch "korrupt, machtgeil und islamophob sind." (Harousch) Eskens & Kühnert lassen grüßen. Man denke an der Fall Wolfgang Thierse). Oder man denke an den Disput darüber, wer die Gedichte der schwarzen Lyrikerin Amanda Gorman übersetzten darf. Setzt sich diese rassistische Denkweise durch, die auch noch glaubt, sie wäre moralisch im Recht, dann wäre es das Ende von Rationalität und Wissenschaft. Man muss kein Muslim sein, um etwas kompetentes über den Islam sagen zu können. Und man muss kein Sinti und Roma sein, um diskriminierende Erfahrungen dieser Menschen nachvollziehen zu können. Menschen besitzen die Fähigkeit der Empathie.
29.05.21
19:30
1 2