









Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit kann die Partei ab sofort auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur setzte der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, die Landesämter für Verfassungsschutz darüber am Mittwoch in einer internen Videokonferenz in Kenntnis. Zuerst hatte der „Spiegel“ über die Entscheidung berichtet.
Wegen eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens gibt das Bundesamt derzeit öffentlich keine Stellungnahme zur Frage der Einschätzung der AfD ab. „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, teilte die Kölner Behörde auf Anfrage mit.
„Daran sind auch die Länderbehörden im Verfassungsschutz-Verbund gebunden“, hieß es im Innenministerium in Mainz. Konsequenzen für die Landtagswahl am 14. März habe die Entscheidung nicht, hieß es. Die AfD rangiert in Umfragen derzeit bei rund neun Prozent. Bei der Landtagswahl 2016 war sie auf Anhieb auf 12,6 Prozent der Stimmen gekommen und ist damit die drittstärkste Fraktion im Landtag, nach SPD und CDU.
Das Bundesamt hatte dem Kölner Verwaltungsgericht diese Woche umfänglich Einblick in seine Einschätzung zur AfD gewährt. Die AfD wehrt sich in einem Eilverfahren mit juristischen Mitteln gegen eine mögliche Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Diese Einstufung ermöglicht grundsätzlich auch das Anwerben von Informanten, die aus der Partei an den Inlandsgeheimdienst berichten.
Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem werde der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.
Das Gericht stellte daraufhin fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken. (dpa/iQ)