Baden-Württemberg

Fehlender Ansprechpartner: Land wollte Islamunterricht beenden

Seit 2019 wird der islamische Religionsunterricht in Baden-Württemberg im Rahmen eines umstrittenen Stiftungsmodells organisiert. Eine Bilanz.

08
12
2020
Symbolbild: Religionsunterricht, Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU
Symbolbild: Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU

Der Islamunterricht in Baden-Württemberg wird seit dem Schuljahr 2019/20 auf der Grundlage einer Stiftung fortgeführt. Vor der Gründung wurde das Stiftungsmodell innermuslimisch stark diskutiert und kritisiert. Nur zwei von vier islamischen Religionsgemeinschaften haben sich für eine Beteiligung an der Stiftung ausgesprochen.

Der baden-württembergische Landesvorsitzende der LVIKZ, Yavuz Kazanç, und der Imam der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD), Bilal Hodzic, sehen das aktuelle Stiftungsmodell als „Zwischenlösung“. „Das Stiftungsmodell bietet die Möglichkeit der Weiterentwicklung des ehemaligen Modellprojektes. Es stellt eine strukturelle Grundlage für den weiteren Ausbau des Islamischen Religionsunterrichtes sunnitischer Prägung an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg dar“, erklären Kazanç und Hodciz gegenüber IslamiQ.

Die DITIB und die IGBW hatten dem Land vorgehalten, eine staatliche Einrichtung zu schaffen, um Religionsunterricht zu erteilen. Das sei verfassungswidrig. „Dieses Modell hebelt die Neutralitätspflicht des Staates aus und greift massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Unsichere Zukunft für Islamunterricht

Aus Sicht des Kultusministeriums habe sich das neue Modell bewährt. „Aufgrund des Fehlens eines legitimierten Ansprechpartners für den islamischen Religionsunterricht konnte dieser bis zur Errichtung der Stiftung Sunnitischer Schulrat nicht im gewünschten Ausmaß ausgebaut werden“, erklärte das Kultusministerium gegenüber IslamiQ. So stand sogar „die Beendigung des islamischen Religionsunterrichts im Raum“. Insbesondere bei Studierenden sowie Studieninteressenten bestand eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich des Ausbaus und des Fortbestehens des damaligen Modellprojekts.

Seit Errichtung des Stiftungsvorstands seien 15 Sitzungen abgehalten worden. Inhaltliche Schwerpunkte waren laut Ministerium die Erstellung einer Idschaza-Ordnung, eine Vereinbarung mit der Universität Tübingen, die Erteilung von ca. 100 Lehrbefugnissen für Lehrkräfte, Anwärter und Referendare sowie die Lehrbefugnisse für zwei Hochschullehrer. „Im Rahmen des zuvor bestehenden Modellprojektes war es nicht möglich, zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Bekenntnisgebundenheit des Religionsunterrichts rechtssicher zu bearbeiten“, erklärt die Geschäftsstelle der Stiftung auf Anfrage von IslamiQ.

Stiftungsmodell als Interimslösung

Das Stiftungsmodell wurde neben Religionsgemeinschaften auch von Staatsrechtlern kritisiert, da drei von fünf Mitgliedern im Stiftungsvorstand unter Zustimmungsvorbehalt des Landes stehen und das Land somit die Inhalte eines konfessionsgebundenen Religionsunterrichts mitgestalte. Dieser Vorwurf sei nach Ansicht des Kultusministeriums „in keinster Weise berechtigt“.

Das neue Modell in Baden-Württemberg sei eine belastbare Interimslösung, um muslimischen Kindern und Jugendlichen „einen hochwertigen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht“ zu ermöglichen, der „insbesondere frei ist von Einflüssen ausländischer Stellen“. Die Entwicklung in den anderen Bundesländern wie z.B. in NRW und Hessen verfolge das Kultusministerium mit Aufmerksamkeit.

Islamunterricht: Zahl der Schüler sinkt

Auf die Frage wie die Resonanz der er Eltern bezüglich des neuen IRU-Modells seien, erklärte die Geschäftsstelle der Stiftung gegenüber IslamiQ, dass „keine Beschwerden im Zusammenhang mit der unterrichtlichen Praxis“ bekannt geworden sind. Außerdem habe man keine Kenntnis von Abmeldungen von Schülern. Doch während im Schuljahr 2018/2019 noch 6054 Schüler am Islamischen Religionsunterricht teilgenommen hätten, seien es im Schuljahr 2019/2020 laut Kultusministerium nur noch 5905.

In Baden-Württemberg wurde der islamische Religionsunterricht seit 2005 im Rahmen eines Modellprojekts erteilt, der zum Ende des Schuljahres 2018/2019 ausgelaufen war.

 

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Interessant, dass das Stiftungsmodell auf positive Resonanz der Schüler und Eltern stößt, wenn die inhaltliche Qualität des Unterrichts stimmt. Dennoch ist ein Islamischer Religionsunterricht ohne Aufsicht von studierten Experten aus den Islamverbänden illegal, weil der Staat nicht dazu befugt ist, Religionsgemeinschaften zu gängeln und damit auch nicht die Muslime. Wer den Islamverbänden die Legitimität abspricht, der hat Religionsfreiheit überhaupt nicht verstanden und offenbart damit nur seine islamfeindliche Gesinnung, was niemals toleriert werden darf.
08.12.20
16:11
Islamfrei sagt:
Liebe Leser, Gut so, Immer mehr vernünftige Menschen geht ein Licht auf: Der Islam ist eine Menschenverachtende Ideologie, die zudem nach WeltHerrschaft strebt. In den ~ 50 Staaten, die bereits vom Islam befallen sind, herrscht weder Freiheit noch Demokratie sonder Scharia (un) Recht und IsamPflicht. Wehret die Verbreitung des Islam, Wehret den IslamUnterricht Gruss, IslamFrei
08.12.20
20:17
Vera Praunheim sagt:
Stiftungsmodelle mögen umstritten sein, zumal der Islam selber höchst umstritten ist. Unterschiedliche Islam-Verständnisse und islamische Weltbilder verschiedener Art können sich die Hand geben. Der Kampf um die islamische Unterrichtshoheit ist entbrannt. Wer hat das Sagen? Wer bestimmt, wo und wie es islamkonform langzugehen hat? Unsichere Zukunft für den Islam.
08.12.20
20:58
Bea McL sagt:
Eine Frage hätte ich noch: was ist mit dem Islamunterricht schiitischer Prägung?
09.12.20
19:02
grege sagt:
Solange Islamverbände mit Extremisten kuscheln, kann der Staat diesen Organisationen keine Lehrerlaubnis an staatlichen Schulen erteilen. Dann würde demnächst auf noch die Afd oder Anitfa auf die Idee kommen, Politik- oder Geschichtsunterricht zu erteilen.
22.12.20
18:10