









Nach der Entscheidung ein Kopftuch zu tragen, ist einer muslimischen Krankenschwester gekündigt worden. Ein Gericht hat die Kündigung bestätigt.
In Gelsenkirchen kündigte die Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen (EVK) einer muslimischen Krankenschwester wegen ihres Kopftuchs, trotz langjähriger Beschäftigung. Der Grund: Das Kopftuch verstoße gegen christliche Werte. Das geht aus einem Bericht von „Focus“ am Samstag hervor.
Die 42-jährige Muslimin arbeitete demnach seit über 25 Jahren für die EVK in Nordrhein-Westfalen. In dieser Zeit hatte sie noch kein Kopftuch getragen. Als nach einer schweren Krankheit ihr Sohn wieder genesen wird, entscheidet sich die Muslimin ein Kopftuch zu tragen. Daraufhin habe ihr der Arbeitgeber gekündigt, obwohl man mit der Leistung der Krankenschwester stets zufrieden war.
„Ich legte das Kopftuch aus überzeugtem Glauben an“, sagte sie in dem Prozess um ihre Kündigung. Es sei für Christen wie auch für Muslime bedeutend, in schwierigen Lebenssituationen zu beten und sich auf den Glauben zu berufen.
Die EVK bewertet das Tragen eines Kopftuchs als Verstoß gegen christliche Werte und stellte die Loyalitätsrichtlinien heraus. Demnach sei das Kopftuch Symbol des islamischen Glaubens. Wenn sie das Kopftuch ablege, könne die Krankenschwester, die man fachlich schätze, sofort weiterarbeiten, erklärte der Personalmanager in dem Prozess. Den Vorschlag der Frau, im Labor oder in einem anderen, weniger publikumsintensiven Bereich zu arbeiten, hatte die Geschäftsführung demnach abgelehnt.
Die Frau hatte zwei Abmahnungen wegen des Kopftuchs bekommen und war dann im Februar 2020 gekündigt worden. Dagegen hatte sie geklagt, dies wurde nun abgelehnt. Gegen das Urteil hat sie Berufung eingelegt.