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Hamburg

Mindestens vier rechtsextremistische Vorfälle bei Polizei

Polizisten müssen den Rechtsstaat verteidigen. Doch manchmal verstoßen Beamte oder Angestellte im Polizeidienst gegen Gesetze und lassen Sympathien für Rechtsextremisten erkennen. In Hamburg kam das in den vergangenen Jahren einige Male vor – und hatte Konsequenzen.

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2019
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Polizei Gewerkschaft Rassismus, Petition © Shutterstock, bearbeitet by iQ
Polizei Gewerkschaft Rassismus, Petition © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Bei der Hamburger Polizei hat es seit 2015 mindestens vier rechtsextremistische Vorfälle gegeben. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken-Bürgerschaftsabgeordneten Christiane Schneider hervor. Wegen des Versendens eines Fotos von einem Tannenbaum mit Hakenkreuz-Kugeln in einer Chatgruppe war Anfang 2015 ein Angestellter im Polizeidienst gekündigt worden. 2016 wurde ein Beamter wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Zoll hatte bei ihm Waffen und Nazi-Devotionalien sichergestellt.

Eine Geldstrafe erhielt ein Beamter, der 2016 durch ein Foto den Eindruck erwecken wollte, seine Kollegen seien den Angriffen der „Antifa“ schutzlos ausgeliefert. Weil das Originalfoto dem Copyright unterlag, wurde er vom Landgericht Stade wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz verurteilt. Im März vergangenen Jahres entließ die Hamburger Polizei einen Angestellten, der auf einer Anti-Merkel-Kundgebung als Redner aufgetreten war. Der Betroffene reichte dagegen Klage ein, die Kündigung ist nicht rechtskräftig.

Der Senat erwähnte ferner drei Ermittlungsverfahren. Eins davon aus dem Jahre 2016 wegen Körperverletzung im Amt und Volksverhetzung sei von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. In einem anderen Fall werde seit 2018 wegen Beleidigung ermittelt. Zudem laufe ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Senat betonte, dass disziplinarische Eintragungen nach bestimmten Fristen aus den Akten gelöscht werden müssen. (dpa/iQ)