Islamische Feiertage in Deutschland?

Weiter Kritik an de Maiziere

Innenminister De Maziere stößt mit seiner Überlegung auch islamische Feiertage einzuführen weiter auf Kritik. Auch innerhalb der Union.

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Fotomontage: An solch einer Sichel stört sich die CDU im Logo

Mit seinem Vorstoß zur Einführung islamischer Feiertage stößt Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) auf Ablehnung auch innerhalb der Union. „Unser christliches Erbe ist nicht verhandelbar“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der „Bild“-Zeitung (Samstag). „Islam-Feiertage in Deutschland einzuführen kommt für uns nicht in Frage.“

CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte: „Bei uns kann nun wirklich jeder nach seiner Facon selig werden. Das gilt auch für das Feiern religiöser Feste.“ Eine andere Frage sei, ob der Staat nicht-christliche Feiertage unter den Schutz einer gesetzlichen Regelung stellen solle. Bosbach: „Dafür sehe ich keinen wirklich überzeugenden Grund.“

Auch der Innenexperte der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), äußerte sich kritisch: „Deutschland ist über Jahrhunderte durch die christliche Tradition geprägt und bestimmt worden“, so Mayer. Daran habe sich bis heute nichts geändert. „Im Übrigen gilt: Dass der Islam zu Deutschland gehört, lässt sich historisch durch nichts belegen und ist auch heute nirgendwo zu erkennen.“

Innenminister de Maiziere hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung gesagt: „Ich bin bereit, darüber zu reden, ob wir auch mal einen muslimischen Feiertag einführen.“ Allerheiligen sei auch nur dort Feiertag, wo viele Katholiken lebten. Warum könne man also dort, wo es viele Muslime gebe, nicht auch über einen muslimischen Feiertag nachdenken. Allerdings betonte de Maiziere auch: „Generell sind unsere Feiertage christlich geprägt, und das soll auch so bleiben.“

Nach Ansicht von Felix Bernard, Leiter des Katholischen Büros Niedersachsen, liegt die Frage nach der Einführung gesetzlicher muslimischer Feiertage in Deutschland „noch nicht an“. Zunächst müsse man auf Länderebene mit den islamischen Religionsgemeinschaften zu tragfähigen Vereinbarungen über eine gesellschaftliche Teilhabe kommen, sagte Bernard am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Der evangelische Theologe Gerhard Duncker äußerte sich zurückhaltend. Es könne auf Kosten christlicher Feiertage gehen, wenn ein weiterer Feiertag eingeführt werde, so Duncker, der früher deutscher Seelsorger in der Türkei war, im Kölner domradio. Man könne Feiertage streichen, „aber man sollte darüber nachdenken, ob eigentlich alles in unserer Tradition zur Disposition steht“.

Der Vorsitzende des Islamrates, Burhan Kesici begrüßt den Vorstoß de Mazieres. „Die Einführung islamischer Feiertage wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, umso trauriger ist es, dass der Innenminister Kritik aus den eigenen Reihen bekommt“. Dass gewisse Politiker aus der CDU sich vehement gegen den Vorstoß De Mazieres stellen, zeige den Rechtsruck, der in den „Parteien der Mitte“ zu erkennen ist.

Die Anzahl der Feiertage variiert in Deutschland je nach Bundesland. Neun Feiertage gelten in allen Bundesländern einheitlich: Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember). (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
In Österreich hatten wir seit den 1950er-Jahren den Karfreitag als Sonderfeiertag für Protestanten. Evangelische mussten an diesem Tag nicht zur Arbeit erscheinen und bekamen kraft Gesetz dennoch bezahlt. Ein Wiener Berufungsgericht hat im Vorjahr - wie ich meine völlig zu Recht - diesen religionsabhängigen Sonderfreizeitanspruch als diskriminierend allen anderen Arbeitnehmern gegenüber gebrandmarkt. Jetzt ist die Rechtsfrage beim EuGH in Luxemburg anhängig. Zu erwarten ist, dass dieser den Karfreitag wie schon das Oberlandesgericht Wien zum gesetzlichen Feiertag für alle erklären wird. Mein Ratschlag an die deutschen Nachbarn: Widersteht solchen Wünschen nach religiöser Sonderbehandlung. Finger weg von gesetzgeberischem Unfug, der mehr Ungleichheiten schafft denn behebt.
16.10.17
14:16
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Zur Religionsfreiheit gehört auch, die Religion ausüben zu können. Und das schließt das Begehen der Feiertage ein. Zur Zeit gibt es in Deutschland lediglich eine Sonderbehandlung für evangelische und katholische Christen, da nur deren Feiertage gesetzliche Feiertage sind. Das hat wenig mit Gleichbehandlung zu tun. Statt jedoch einfach alle Feiertage zu streichen, erscheint es mir sinnvoll, Angehörigen anderer Religionen ebenfalls die Möglichkeit zu geben, ihre Feiertage zu begehen.
17.10.17
14:12
Ute Fabel sagt:
@Andreas: In Österreich gibt es laut letzter Volkszählung Anhänger von insgesamt 45 Religionen. Nach dem Antidiskriminierungsrecht dürfen außerdem Anhänger nicht religiöser Weltanschauung nicht dadurch diskriminiert werden, dass sie aufgrund von Zusatzfeiertagen für die Religiösen dann mehr arbeiten müssen als diese. Zusatzfeiertage nur für die Religiösen scheiden daher als gangbarer Weg aus. Was sich meiner Meinung nach aber machen ließe: Man könnte ein bis zwei Feiertage variabel festlegbar gestalten. D.h. anstatt eines arbeitsfreien Fronleichnam und Maria Himmelfahrt für alle könnte jeder Arbeitnehmer das Recht bekommen, ein bis zwei arbeitsfreie Tage selbst flexibel nach religiösen, weltanschaulichen oder persönlichen Vorlieben festzulegen.
18.10.17
12:27