Doppelte Staatsbürgerschaft

Kritik an Innenminister de Maiziére

Scharfe Kritik am Vorschlag von Innenminister Thomas de Maiziére für die Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft. Vertreter muslimischer Religionsgemeinschaften kritisierten, dass der Innenminister neue Hürden bei der doppelten Staatsbürgerschaft errichte.

08
03
2014
0

Islam- und Migrantenorganisationen kritisieren die geplanten Regelungen für die Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einwandererkindern. Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) haben am Freitag (07.03.2014) 15 verschiedene Organisationen einen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verschickt. Sie fordern Nachbesserungen an dem Entwurf von Innenminister Thomas de Maiziére (CDU). Das bestätigte der stellvertretende Generalsekretär der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) Bekir Alboğa der Zeitung Die Welt (Samstags-Ausgabe).

„Nach dem geltenden Optionsmodell kann man einfach so Deutscher werden. Jetzt müssen die Antragsteller Nachweise bringen“, kritisierte der Islamratsvorsitzende Ali Kızılkaya. Der Vorschlag sei kein Fortschritt in der Sache. Bundesinnenminister de Maiziére errichte mit dieser Politik unnötige Hürden. „Sie fördert nicht den Zusammenhalt, sondern vermittelt den Eindruck, nicht willkommen zu sein“, ergänzte Bekir Alboğa. Er warf dem Innenminister eine Politik der Teilung und Spaltung vor. Der stellvertretende DITIB-Generalsekretär bemängelte zudem, dass Menschen, die 40 Jahre und mehr in der Bundesrepublik verbracht hätten, von den Regelungen für die doppelte Staatsbürgerschaft ausgeschlossen bleiben sollen.

Grundsätzlich jedoch begrüßten die Organisationen die Abschaffung des Optionsmodells, so die Zeitung. Bisher mussten sich Kinder von ausländischen Eltern, die durch Geburt deutsche Staatsangehörige wurden, spätestens mit Eintritt in das 23. Lebensjahr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Bundesregierung will bis Ostern den Entwurf über die neue Regelung für die doppelte Staatsbürgerschaft beschließen. Dabei soll auch festgelegt werden, ob und wie die Kinder in Deutschland geborener Ausländer nachweisen, dass sie in Deutschland aufgewachsen sind. (KNA/iQ)