Frankreich

Bürgermeister fordert H&M zu Kopftuchverbot

Der Bürgermeister einer französischen Kleinstadt fordert in einem Brief die Betreiber der Modekette H&M auf, den muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen des Kopftuchs zu verbieten. H&M hält davon wenig.

16
06
2017
H&M © Facebook
H&M © Facebook, bearbeitet by iQ.

In Frankreich sorgt ein Brief des Bürgermeisters von Mandelieu-la-Napoule bei Cannes an die örtliche Filiale der Modekette H&M für landesweite Schlagzeilen. Darin fordert Henri Leroy die Betreiber auf, den muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen des Kopftuchs zu verbieten. Der 72-jährige Politiker der konservativen Republikaner begründete sein Schreiben mit wiederholten Klagen von anderen Angestellten und Kunden. Diese fühlten sich durch das Kopftuch gestört.

Ein Verbot könne sich auf das nationale Arbeitsrecht wie auch auf die europäische Rechtsprechung stützen, so Leroy. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im März geurteilt, dass Unternehmen Mitarbeitern das Tragen von religiösen Symbolen wie Kopftüchern verbieten können. Allerdings müssten alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden, betonten die Richter. Auch müsse das Verbot ein „angemessenes“ Mittel zur Erreichung eines Zieles sein, etwa der Wahrung der Neutralität im Umgang mit Kunden.

In seinem Brief verweist der Bürgermeister darauf, dass sich seine Kommune den Werten der Republik und der Neutralität in religiösen Fragen verpflichtet fühle. Eine beim Premierminister angesiedelte Beobachtungsstelle zur Trennung von Staat und Religion kommentierte diese Passage auf Twitter mit den Worten: „Zur Wahrung der Neutralität sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet, nicht jedoch private Unternehmen.“

Ein Sprecher von H&M sagte der Zeitung „Figaro“: Unsere internen Regelungen erlauben jedem Mitarbeiter, sich im Rahmen der geltenden Gesetze so zu kleiden, wie er möchte.“ Was vom Gesetz her nicht untersagt sei, werde auch nicht verboten.

Der Fall von Mandelieu-la-Napoule erinnert laut französischen Medien an die Debatten des vergangenen Sommers, als mehrere Bürgermeister nach dem LKW-Attentat eines Islamisten in Nizza ein Verbot von Ganzkörperschwimmanzügen, den sogenannten Burkinis, an den Stränden der Cote d’Azur erließen. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Gerade Menschen mit Kundenkontakt sollten sich mit dem auffälligen Sichtbarmachen ihrer Gesinnung zurückhalten. Mich würde interessieren, ob H & M Frankreich auch Salafistenbärte oder Front National Shirts zulassen würde. Es ist gut, wenn Politiker Unternehmen darüber juristisch aufklären, dass das optische Neutralitätsprinzip kürzlich ein Gütesiegel des EUGH bekommen hat.
18.06.17
13:49
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Was soll den ein Salafistenbart sein?
20.06.17
13:13
Manuel sagt:
@Andreas: Als nächstes fragen Sie noch, was ein Naqib sein soll oder?
21.06.17
19:04
Johannes Disch sagt:
"H & M" verhält sich vorbildlich. Die machen wie es wie "C & A" in Deutschland. Auch da ist das Kopftuch kein Problem. Ebenso wie in den deutschen Läden von "H & M." Unternehmen, die global tätig sind-- und dazu gehört "H & M" -- werden einen Teufel tun, und ihre Toleranz zugunsten engstirniger religionsfeindlicher Provinzler nicht aufgeben.
23.06.17
12:29
Johannes Disch sagt:
Das optische Neutralitätsprinzip hat vom EuGH kein Gütesiegel bekommen. Es wurden gewisse Rahmenbedingungen gesetzt, die so ein Verbot ermöglichen. Die Beschwerden einzelner Kunden-- und darauf stützt sich der Vorschlag des Provinz-Bürgermeisters-- reichen für so ein Verbot nicht aus. Das hat der EuGH eindeutig klargestellt. Das EuGH-Urteil ist also keine Allzweckwaffe und kein Freifahrtschein für ein Verbot religiöser und weltanschaulicher Symbole. Der Provinzbürgermeister hat ein seltsames Amtsverständnis. In die Regeln von privaten Unternehmen einzugreifen gehört eigentlich nicht zu den Aufgaben eines Bürgermeisters. Der Sprecher von "H & M" bringt es prima auf den Punkt: Man hält sich schlicht und einfach an die Gesetze. Und an die internen Regeln des Unternehmens. Und die Regeln des Unternehmens "H & M" erlauben das Tragen eines Kopftuchs. Das ist einzig und allein Sache des Unternehmens, und nicht des Provinzbürgermeisters. Ein Unternehmen KANN ein allgemeines Verbot von religiösen und weltanschaulichen Symbolen unter bestimmten Voraussetzungen verfügen (Kundenbeschwerden reichen dafür allerdings nicht aus), ein MUSS, zu einer solchen Regel besteht aber NICHT. Der Provinzbürgermeister ist also auf dem Holzweg, wenn er seinen Vorschlag mit dem EuGH-Urteil begründet.
23.06.17
12:42
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Darüber jubeln sicher die Religionsfanatiker, nur komisch dass in den ländlichen Provinzen immer die Religion am stärksten ist. Und H&M verhält sich nicht vorbildlich, sondern lässt sich für eine mittelalterliche Ideologie einspannen, aber für mittelalterliche Ideologien haben Sie ja immer Sympathie, wie Sie hier immerwieder unter Beweis stellen.
24.06.17
19:14