Der Bürgermeister einer französischen Kleinstadt fordert in einem Brief die Betreiber der Modekette H&M auf, den muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen des Kopftuchs zu verbieten. H&M hält davon wenig.
In Frankreich sorgt ein Brief des Bürgermeisters von Mandelieu-la-Napoule bei Cannes an die örtliche Filiale der Modekette H&M für landesweite Schlagzeilen. Darin fordert Henri Leroy die Betreiber auf, den muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen des Kopftuchs zu verbieten. Der 72-jährige Politiker der konservativen Republikaner begründete sein Schreiben mit wiederholten Klagen von anderen Angestellten und Kunden. Diese fühlten sich durch das Kopftuch gestört.
Ein Verbot könne sich auf das nationale Arbeitsrecht wie auch auf die europäische Rechtsprechung stützen, so Leroy. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im März geurteilt, dass Unternehmen Mitarbeitern das Tragen von religiösen Symbolen wie Kopftüchern verbieten können. Allerdings müssten alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden, betonten die Richter. Auch müsse das Verbot ein „angemessenes“ Mittel zur Erreichung eines Zieles sein, etwa der Wahrung der Neutralität im Umgang mit Kunden.
In seinem Brief verweist der Bürgermeister darauf, dass sich seine Kommune den Werten der Republik und der Neutralität in religiösen Fragen verpflichtet fühle. Eine beim Premierminister angesiedelte Beobachtungsstelle zur Trennung von Staat und Religion kommentierte diese Passage auf Twitter mit den Worten: „Zur Wahrung der Neutralität sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet, nicht jedoch private Unternehmen.“
Ein Sprecher von H&M sagte der Zeitung „Figaro“: Unsere internen Regelungen erlauben jedem Mitarbeiter, sich im Rahmen der geltenden Gesetze so zu kleiden, wie er möchte.“ Was vom Gesetz her nicht untersagt sei, werde auch nicht verboten.
Der Fall von Mandelieu-la-Napoule erinnert laut französischen Medien an die Debatten des vergangenen Sommers, als mehrere Bürgermeister nach dem LKW-Attentat eines Islamisten in Nizza ein Verbot von Ganzkörperschwimmanzügen, den sogenannten Burkinis, an den Stränden der Cote d’Azur erließen. (KNA, iQ)