Kopftuchverbot

Religionsgemeinschaften kritisieren EuGH-Urteil

Islamische Religionsgemeinschaften kritisieren das Kopftuch-Urteil des EuGH und warnen davor, dass muslimische Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.

15
03
2017
Europäischer Gerichichtshof © Denis Simonet auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.
Europäischer Gerichichtshof © Denis Simonet auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Die islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz scharf kritisiert.

„Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Der Gesetzgeber ist aufgefordert den Diskriminierungsschutz weiter zu stärken, damit Musliminnen vom Arbeitsleben nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des Urteils.

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt für Musliminnen und für den allgemeinen Diskriminierungsschutz. Mit diesem Urteil erteilt der Gerichtshof Arbeitgebern quasi einen Freifahrtsschein zur weiteren Aushöhlung des ohnehin schwachen Diskriminierungsschutzes“, warnt die IGMG weiter.

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kopftuch am Arbeitsplatz. Das Urteil stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches grundsätzlich erlaubt hatte, erklärte die Religionsgemeinschaft am Dienstag in Köln. Im Kern bedeute der Richterspruch eine Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten.

„Wenn Frauen sich zwischen ihrer religiösen Überzeugung und ihrer beruflichen Tätigkeit entscheiden müssen, sind die Diskriminierungsverbote, die Gleichbehandlungsgebote und die individuellen Freiheitsrechte, die das Fundament europäischer Verfassungen und Gesetzgebungen verkörpern, nicht das Papier wert, auf dem sie stehen“, so der ZMD. Die Richter des EuGH könnten mit ihrer Entscheidung das Tor dafür geöffnet haben, dass muslimische Frauen in Europa weiter Diskriminierungen ausgesetzt würden.

Der Generalsekretär der Türkisch-Islamischen Union (DITIB), Bekir Alboğa, sagte am Rande einer Sitzung der Deutschen Islamkonferenz in Berlin, wer behaupte, Muslime könnten ihre Religion in Deutschland frei ausüben, dürfe Frauen nicht vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hätten. Alboğa erklärte: „Wenn eine Frau studiert hat, ihre Selbstständigkeit aufgebaut hat, und sich für eine Arbeit mit Kopftuch entscheidet, soll man doch diese Entscheidung der Frau als Individuum akzeptieren.“

Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Firmen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen des islamischen Kopftuches verbieten dürfen. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. (KNA/dpa/iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
@Frag W. Ürdig: Wer das Urteil ablehnt, IST für eine weitere Ungleichbehandlung und Diskriminierung, sowie für eine weitere Privilegieren von Religionen gegenüber anderen weltanschaulichen Bewegungen. Warum ist es für Sie richtig, dass politisch-philosophische Symbole untersagt werden können, religöse aber nicht? Warum müssen Religionen hier ständig Sonderrechte haben?
19.03.17
16:30
Johannes Disch sagt:
@Frag W. Ürdig (Ihr P vom 17.03.2017, 19:25) -- Wer das Urteil gutheißt, lehnt das Grundgesetz ab." ("Frag W. Ürdig") So ist es. -- "Ein Arbeitgeber ist kein Ersatzgott." (Frag W. Ürdig") Richtig. Aber der EuGH macht ihn durch dieses skandalöse Fehlurteil zu einem.
20.03.17
13:47
grege sagt:
"Seinen Glauben auch am Arbeitsplatz zu leben ist nämlich gelebtes Grundgesetz (Art. 4 Absatz 1 GG)." Meine Religion XY schreibt mir vor, dass ich 16 Stunden am Tag zu beten habe. Ihrer Logik zufolge müsste mich mein Arbeitgeber freistellen für diesen Zeitraum. Über diese Aussagen sowie die Engstirnigkeit von Herrn Disch kann man nur den Kopf schütteln.
20.03.17
20:42
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Was ist, wenn ein Religion vorschreiben würde, man müsste nackt in die Öffentlichkeit gehen, wenn Sie das verbieten, dann handeln Sie auch gegen die Religionsfreiheit oder ist für Sie Religionsfreiheit nur entscheident, wenn es um den Islam geht?
21.03.17
21:09
Johannes Disch sagt:
Das Urteil ist ein Urteil gegen den Islam und gegen Muslime (innen). Vorgeschoben wird die Illusion "Neutralität." Viele haben Angst vor dem islamistischen Terror und setzen diesen Terror fälschlicherweise mit dem Islam gleich. Wir haben uns jahrzehntelang nicht mit dem Islam beschäftigt. Die muslimischen Migranten waren uns egal. Aber wegen einiger Terroranschläge werden wir plötzlich alle zu Islamexperten und wir bekämpfen den Terror gleich an der Wurzel-- sprich: Am Kopf! Weg mit dem (Kopf)Tuch! Ein verunsichertes Europa präsentiert sich verunsichert, kleingeistig, antipluralistisch, totalitär. Ein völlig neben der Spur urteilender EuGH fällt ein FASCHISTISCHES Urteil! Das Urteil ist eine SCHANDE für Europa! Seien wir ehrlich: Es geht nicht um "Neutralität." Es geht gegen den Islam und gegen Muslime(innen) Und diesem (überflüssigen) Kulturkampf hängen wir den Mantel "Neutralität" um.
22.03.17
1:06
Johannes Disch sagt:
@grege Sorry, Sie erzählen völligen Blödsinn und konstruieren ein an den Haaren herbeigezones Beispiel. Ihr Blödsinn hat kein Anspruch auf ernsthafte Diskussion. Machen Sie es sich in Zukunft doch bitte einfacher und formulieren frei raus: Ich mag den Islam nicht. Ich mag keine Muslime. Das wäre ehrlicher.
22.03.17
1:12
Johannes Disch sagt:
@grege (20.03.2017 , 20:42) Sie erzählen dummes Zeug! Das ist so dumm, dass es weh tut. Ihr Schwachsinn ist nicht einlassungsfähig! Das dümmste Posting, das ich je bei "Islamiq" gelesen habe!
22.03.17
1:19
Johannes Disch sagt:
Es geht nicht um die Religion XY. Es geht nicht um irgendeine konstruierte Religion mit fiktiven Regeln. Es geht um den Islam. Und dieser genießt nach unserer Verfassung Religionsfreiheit. Und diese versucht man, mit den fadenscheinigsten Argumenten und Konstruktionen immer mehr einzuschränken. Und das inzwischen sogar mit dem Segen des EuGH. Gott sei Dank gibt es in Deutschland noch ein Bundesverfassungsgericht, das ein intaktes Verständnis von Grundrechten hat-- ganz im Gegensatz zum EuGH.
22.03.17
13:18
Ute Fabel sagt:
Von wegen konstuierte Fälle mit fiktiven Regeln! Ich hatte in meiner juristischen Tätigkeit vor kurzem einen Fall zu bearbeiten, wo es um eine kinderlose Angehörige der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten ging, die nach ihrer Konversion als Textilhandelsangestellte nicht mehr nur jeden zweiten Samstag wie vom Unternehmen ohnedies jedem zugestanden, sondern jeden Samstag freihaben wollte. In ihrer Religionsgemeinschaft gelte strenge Sabbatruhe, die "Religionsfreiheit" habe Vorrang, war ihre Argumentation. Das hätte allerdings zur Folge gehabt, dass andere Kollegen mit Kindern in Zukunft jeden Samstag Dienst hätten manchen müssen und weniger Zeit mit ihren Familien hätten verbringen können. Arbeitnehmer, die sich nicht starrsinnig an irgendein unverrückbares religiöses Dogma klammern, laufen immer mehr Gefahr benachteiligt zu werden. Wenn ein Unternehmen einem Moslem bezahlte Gebetspausen während der Arbeitszeit zugesteht, diskriminiert er damit alle anderen, die dann mehr arbeiten müssen.
22.03.17
14:46
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Wir haben uns deshalb nicht darum gekümmert, weil es fast keine Probleme gab, seit sich aber auch in Europa der politische und erzkonservative Islam breit macht, müssen wir nun reagieren. Eine Schande ist, wie hier aus blinder Toleranz die wichtigens Prinzipien des Säkularismus über Bord gewurfen werden sollen, nur weil es einigen Moslems nicht passt, dass wir hier nicht Ihre Gesellschaftsordnung und ihre Dogmen übernehmen wollen. Und sowas verteidigen Sie auch noch? Gefallen Ihnen die Zustände in den islamischen Länder wirklich so gut? Erklären Sie mir mal, wieso es für Sie richtig ist, dass ein Kommunist nicht mit einem Hammer-und-Sichel-Abzeichen arbeiten darf, aber eine Moslems ihr Kopftuch vor sich hertragen darf, wieso sollen Religionen ständig gegenüber anderen Weltanschauung priviligiert sein? Der EUGH hat hier vollkommen recht, dass er hier keinen Unterschied macht, im Gegensatz zum BVG, dass Menschen mit politischen Symbolen diskriminiert am Arbeitsplatz diskriminiert. Gott sei dank, gibt es noch säkulare Menschen, die Richter sind. Nochwas, weil Sie sich immer so auf Paragraphen beziehen, früher wurde Homosexualität mit Kerker bestraft, hätten Sie das auch verteidigt, nur weil es im Gesetzbuch stand?
23.03.17
11:31
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