









Das Kopftuch am Arbeitsplatz ist erneut Thema einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Der europäische Gerichtshof urteilt im Falle eines Ehepaares aus Großbritannien, dass die muslimische „Kafala“-Vormundschaft, wie sie in Algerien gilt, rechtlich nicht mit einer Adoption gleichzusetzen ist.
Das private Glück eines Mediziners nach einer Scheidung könnte den Sonderstatus der Kirchen als Arbeitgeber weiter verändern. Es geht um seine Kündigung nach dem zweiten Ja-Wort. Das Bundesarbeitsgericht steht vor einer heiklen Entscheidung.
Das Bundesarbeitsgericht fällte heute im Falle einer muslimischen Verkäuferin mit Kopftuch kein Urteil, bezüglich eines vom Arbeitgeber auferlegten Kopftuchverbotes. Der Fall wurde an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.
Kopftuchverbote werden mit der Neutralität des Staates begründet. Ein Kopftuch ist laut Bundesverfassungsgericht jedoch nicht pauschal neutralitätswidrig. Prof. Dr. Stephan Muckel erklärt im IslamiQ-Interview warum das Kopftuch nach wie vor zu Problemen führt und was Neutralität wirklich bedeutet.
Es bleibt dabei: Verbietet ein Staat seinen Bürgern, sich in der Öffentlichkeit zu verhüllen, verstößt er damit nicht gegen die Religionsfreiheit. Selbst bei den Strafen hat er weitgehend freie Hand.
Islamische Religionsgemeinschaften kritisieren das Kopftuch-Urteil des EuGH und warnen davor, dass muslimische Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.
Die Ingenieurin Asma Bougnaoui verliert ihren Job, weil sie bei der Arbeit ein Kopftuch trägt. Die Software-Expertin und ihr Arbeitgeber treffen sich vor Gericht wieder. Das Kopftuchverbot wandert bis zum Europäischen Gerichtshof.
Dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen verbieten, ein Kopftuch zu tragen? Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit Fällen aus Belgien und Frankreich.