Niederlande

Parlament entscheidet über Burka-Verbot

In den Niederlanden leben nur rund 100 Musliminnen, die eine Burka oder Nikab tragen. Das Parlament möchte heute über ein Burka-Verbot in öffentlichen Einrichtungen entscheiden.

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2016
Das niederländisches Parlament entscheidet über Burka-Verbot © philippflenker auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet iQ.

Das niederländische Parlament entscheidet am Dienstag über ein Burka-Verbot. Burkas und Gesichtsschleier sollen nach dem Gesetzentwurf in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Schulen und dem öffentlichen Nahverkehr untersagt werden.

Ein Verstoß soll mit einer Geldstrafe von bis zu 400 Euro geahndet werden. Eine Mehrheit in der Zweiten Kammer des Parlaments gilt als sicher.

Die Koalition aus Rechtsliberalen und Sozialdemokraten hatte das Gesetz bereits vor vier Jahren angekündigt. Gegner führten an, dass ein Verbot die Religionsfreiheit von muslimischen Frauen einschränke. Auch hatten Oppositionsparteien das Gesetz als reine Symbolpolitik kritisiert. In den Niederlanden gibt es nach Schätzungen der Regierung rund 100 Musliminnen, die eine Burka oder Nikab (Gesichtsschleier)tragen. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Wenn es in den Niederlanden derzeit nur 100 Burka- und Niqabträgerinnen geben soll, dann ist das eine gute Nachricht. Allerdings ist immer schon den Anfängen zu wehren, wie wir Deutsche und Österreicher aus unserer Geschichte wissen. Rechtzeitig vorzubeugen ist immer besser als die Zügel einfach so langeschleifen zu lassen, bis es zu spät ist. In Algerien gab es in den 1970er-Jahren auch nur ganz wenige vollverschleierte Frauen. Heute sind diese klerikalfaschistischen Kräfte, die auf diese Tracht setzen, immer mehr tonangebend und belästigen z.B. Fraunen, die sich im Bikini auf den Strand legen. Wer hätte sich das vor dreißig oder vierzig Jahren gedacht! Das Vermummungsverbot ist folgich keine Symbolgesetzgebung sondern eine politische Weichenstellung.
29.11.16
14:38
Andreas sagt:
Wenn Frauen aus religiösen Gründen einen Niqab tragen, hat das mit Vermummung nichts zu tun. Wer sich vermummt, möchte beim Begehen von Straftaten nicht erkannt werden. Das ist etwas anderes, als sein Recht auf freie Religionsausübung wahrzunehmen. Da nützt es auch nichts, muslimische Frauen mit Niqab als Faschistinnen, die sie nicht sind, zu bezeichnen. Wer irgendwelchen Anfängen wehren möchte, muß sich gegen Intoleranz der neuen Rechten auflehnen. Es geht nicht darum, die Religionsfreiheit zu beschneiden, sondern Freiheitsrechte zu wahren. Wenn wir die Religionsfreiheit für Muslime abschaffen, stärken wir damit lediglich den Islamismus, statt ihn zu bekämpfen.
29.11.16
15:30
Jürgen Uther sagt:
Für eine Muslima die Nikab trägt ist das ein faktischer Hausarrest, nur noch fußläufige Wege kann Sie dann noch machen, das bedeutet eine massive Einschränkung in allen Lebensbereichen, vom Einkauf, Arzt- und Behördenwegen, sowie andere Beteiligungen am öffentlichen Leben, zum Beispiel einer Arbeit nachgehen. Was ist daran bitte frei und demokratisch? Ist das offen? Wollten die Volksvertreter der Niederlande die überholen, denen Sie die Verantwortung für die Zunahme des Tragens von Nikab in die Schuhe schieben wollen? Ich in davon überzeugt, dass dies der falsche Schritt war. Meine Frau trägt als Muslima Kopftuch, hat aber das tragen der Nikab als Trotzreaktion im Kopf. Ich kann mir vorstellen, dass noch mehr Frauen so denken.
29.11.16
19:43
Manuel sagt:
Religionsfreiheit darf nicht ständig mit blinder Toleranz verwechselt werden, der Niqab steht gegen alles was unsere Gesellschaft in Europa ausmacht und daher ist es gut, wenn endlich immer mehr europäische Länder Verbote gegen dieses extremistische und frauenverachtende Symbol setzen.
29.11.16
20:09
Ute Fabel sagt:
@Jürgen Uther: Für jemanden, der sich aus religiösen Gründen auch in der Öffentlichkeit immer nackt zeigen möchte, um so immer im paradisischen Idealzustand von Adam und Eva vor dem Sündenfall sein zu können, stellen die geltenden polizeilichen Ordnungsstrafen für öffentliche Nacktheit auch eine massive Einschränkung in allen Lebensbereichen dar. Was ist daran bitte frei und demokratisch? Ist das offen? JA! Das gesellschaftliche Zusammenleben erfordert gewisse Spielregeln, die von allen einzuhalten sind und die manchmal auch über die Befindlichkeiten einzelner zu stellen sind. Religionsfreiheit heißt nicht Narrenfreiheit.
30.11.16
12:47
Kritika sagt:
L.S. Sich Vermummen, = sich unerkennbar machen, kann verschiedene Gründe haben. Das Niederländische Gesetz betrifft sowohl Kriminelle, die unter der Burka Waffen verstecken können als auch die in den Niederlanden von einer Religion besessenen - Islamofilen - Frauen. Zwischen Burka /Nikab und Kopftuch ist nur ein gradueller Unterschied, diese Niederländische Entscheidung ebnet den Weg zur successieve Verbannung vom Kopftuch in der Öffentlichkeit. In Frankreich ist das Kopftuch für Schüler und Lehrer bereits verbannt. Und - siehe - nach einer kurzen Gewöhnungszeit läuft alles problemlos. Ein weiterer Schritt hin auf dem Weg zur UnErkennbarkeit von MuslimFrauen in der Öffentlichkeit. Auch in Deutschland sind erste zögerliche Schritte, Vermummung und Kopftuch - zB bei Gericht - zu wehren bereits umgesetzt. Weitere Überlegungen laufen in der richtigen Richtung. Kein Angehöriger der 99 in Deutschland seit immer vertretenen Religionen verwendet und braucht ein KleidungsReligionsErkennungsZeichen. Was wäre denn so schlimm daran, liebe MuslimFrauen, wenn die spät hinzugekommene 100ste Religion das ebenso halten würde? Gruss, Kritika
10.07.17
23:20
Johannes Disch sagt:
Es ist richtig, dass man eine Verhüllung aus religiösen Gründen nicht mit einer Verhüllung bei einer Straftat vergleichen kann. Dennoch sind Burka und Nikab problematisch. Es gehört in Europa zum Common Sense, dass man Gesicht zeigt. Das ist für eine offene Kommunikation unerlässlich. Im Gegensatz zum Kopftuch verunmöglichen Burka und Nikab eine solche, weshalb ein Verbot vertretbar und nachvollziehbar wäre. So hat übrigens kürzlich auch der Europäische Gerichtshof entschieden hinsichtlich des belgischen Burkaverbots. Und er bestätigte damit ein Urteil von 2014, wo er auch im Falle Frankreichs so urteilte.
12.07.17
13:22
Johannes Disch sagt:
Nicht jede Tradition fällt unter Religionsfreiheit. Beim Burka-und Nikab-Verbot wird es allerdings nicht unproblematisch. Es kollidieren verschiedene Grundrechte. Wie ich in meinem letzten P ausführte, halte ich ein Nikab/Burka-Verbot für vertretbar und nachvollziehbar, da es bei uns in Europa Common Sense ist, Gesicht zu zeigen und dies für eine offene Kommunikation unerlässlich ist. Andererseits gibt es kein Gesetz, das uns einen Anspruch darauf gibt, das Gesicht eines anderen zu sehen (Ausnahme: Wo die Feststellung der Identität unerlässlich ist). Zudem gibt es ein Grundrecht auf Privatheit ("Allgemeines Persönlichkeitsrecht", Art. 2 Abs. 1 GG). Darin würden wir eingreifen bei einem pauschalen Nikab/Burka-Verbot. Und ein Eingriff in ein Grundrecht ist immer problematisch, sollte so behutsam und selten wie möglich geschehen und die Ausnahme bleiben. "Nicht alles, was einem missfällt, kann und sollte man auch verbieten", hat Innenminister De Maiziere das Thema Burka-Verbot in Deutschland gut auf den Punkt gebracht. Ein Burka/Nikab- Verbot halte ich für sinnvoll, wo es unerlässlich ist, zweifelsfrei die Identität festzustellen. Und so ist das in Deutschland ja auch geregelt. Die Niederländer gehen mit ihrer Gesetzesvorlage jetzt aber weit darüber hinaus. Fraglich, ob sich das mit den europäischen Grundrechten verträgt???
12.07.17
15:00
Johannes Disch sagt:
@Niederlande: (Eingeschränktes) Burka-Verbot beschlossen. Und das dürfte nach der Rechtsprechung des EUGH auch Bestand haben. Gesellschaften dürfen Regeln für das Zusammenleben erlassen, und dabei auch bestimmte andere Grundrechte (beispielsweise "Freie Entfaltung der Persönlichkeit") einschränken. Das niederländische Gesetz ist nachvollziehbar und vertretbar, da es in unserer Kultur üblich ist, Gesicht zu zeigen, was für eine offene Kommunikation auch unabdingbar ist.
13.07.17
12:58