









Das Schweizer Parlament spricht sich gegen ein Verhüllungsverbot aus. Seit 2016 wird versucht mit einer Volksinitiative ein Verbot zu erzwingen.
Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg bestätigt die Aufhebung des Nikab-Verbots gegen eine Schülerin. Schulsenator kündigte an, das Schulgesetz zu ändern.
Kopftücher ja, Burkinis im Schwimmunterricht ja, auch schulfrei an zentralen Feiertagen der Religionen. Aber eine Vollverschleierung von Schülern im Unterricht will Hamburgs Schulsenator Rabe nicht hinnehmen.
Wegen des Nikab-Verbots an der Uni Kiel: Schleswig-Holsteins Koalition sucht nach einer gemeinsamen Linie. Die CDU will ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot, die FDP dies die Hochschulen entscheiden lassen. Die Grünen lehnen eine Gesetzesänderung ab.
Die Kieler Universität hat ein Vollverschleierungsverbot in Lehrveranstaltungen durchgesetzt. Nach Auffassung der Anti-Diskriminierungsbeauftragte des Landes, ist dieses Verbot nicht haltbar. Ein Einzelfall sollte nicht zur gesetzlichen Regelung führen, das sei Diskriminierung.
Der CDU Ministerpräsident Daniel Günther hat sich für ein Schleierverbot ausgesprochen. Rückendeckung bekam Günther von der FDP.
Die Schweizer Regierung hat den Gesetzesvorschlag für ein landesweites Verhüllungsverbot abgelehnt. Grund dafür sei die Verfügungshoheit der Kantonen über den öffentlichen Raum.
In der Schweiz haben antiislamische Aktivisten Unterschriften gesammelt, um eine Volksabstimmung über ein Burka-Verbot zu realisieren. Die Abstimmung folgt in den nächsten zwei Jahren.
Wie schon in Frankreich und Belgien ist ab dem ersten Oktober auch in Österreich das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Muslime finden dieses Gesetz kontraproduktiv.
Eine Schülerin die ihren Nikab nicht ablegen wollte, führte zu einer schulgesetzlichen Änderung. Muslimische Stimmen werfen der Politik nun Populismus und unbegründeten Aktionismus vor.