Volksverhetzung

Pegida-Chef Bachmann schuldig gesprochen

Das Urteil ist rechtskräftig: Lutz Bachmann hat sich der Volksverhetzung schuldig gemacht. Nun entscheidet die nächste Instanz in der Berufung neu über das Strafmaß.

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Der Vorsitzende der Pegida: Lutz Bachmann © metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Pegida-Chef Lutz Bachmann steht am Mittwoch (30. November) erneut vor Gericht. Das Landgericht Dresden entscheidet in einem Berufungsprozess über eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Die Verhandlung beschränkt sich allerdings auf das Strafmaß. Da der Mitbegründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses den Vorwurf der Volksverhetzung vor zwei Wochen endlich eingeräumt hatte. Es geht um Facebook-Kommentare vom September 2014. Darin wurden Flüchtlinge als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet.

Das Amtsgericht Dresden hatte Bachmann Anfang Mai wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte – auch wegen Bachmanns vieler Vorstrafen unter anderem wegen Drogenhandels oder mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung hat auf Freispruch plädiert.

Bachmann immer stärker in Verruf

In dem Verfahren und danach hatte Bachmann bestritten, Verfasser der Posts gewesen zu sein. In dem Berufungsprozess sollte der Fall eigentlich komplett neu verhandelt werden. Vor zwei Wochen kam dann die Wende. Durch Bachmanns Eingeständnis entfällt die Beweisaufnahme. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben ihre Berufungen auf das Strafmaß beschränkt. „Die Schuld steht fest“, sagte ein Staatsanwalt. Das Urteil des Amtsgerichts sei dahingehend rechtskräftig, erklärte ein Sprecher des Landgerichts. Es gehe nun nur noch um die Strafhöhe.

Bachmann lebt derzeit auf der spanischen Ferieninsel Teneriffa. Er fliegt regelmäßig am Montag zu den Dresdner Kundgebungen der selbst ernannten „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ ein. Aber auch in seiner Wahlheimat ist der 43-Jährige umstritten. Das Inselparlament erklärte ihn kürzlich zur „unerwünschten Person“.

Auch in Dresden wächst nach den Pöbeleien von Pegida bei der zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober der Widerstand. Die Stadt hat Bachmann wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angezeigt und ihm per Bescheid verboten, bei den montäglichen Pegida-Kundgebungen als Versammlungsleiter zu agieren. (dpa/iQ)