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Islam- und Fremdenfeindlichkeit

AfD-Klage beim Verfassungsgericht

AfD-Politiker Andreas Galau will einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Brandenburger Landtags. Andere Parteien verhindern das bisher. Am 19. Februar kommt der Fall vor Gericht.

15
02
2016

Eine Klage der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird vom kommenden Freitag an das Landesverfassungsgericht beschäftigen. Die rechtspopulistische Partei geht dagegen vor, dass ihrem Kandidaten Andreas Galau seit einem Jahr ein Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) verweigert wird.

Das Gremium kontrolliert den Verfassungsschutz. Die AfD-Fraktion hatte wiederholt versucht, Galau zum Mitglied der Kommission wählen zu lassen. Das Landtagsplenum hatte das aber abgelehnt. Die Gegner Galaus führen seine Vergangenheit bei den rechtsgerichteten Republikanern gegen ihn an.

Die Bedenken gegenüber der Verfassungstreue von Galau sind aus Sicht der AfD eine „Scheinargumentation“. Die Fraktion prangert an, dass man ihre demokratische und verfassungsmäßige Rechte verwehre: „Andreas Galau als vorgeschlagener Kandidat ist als Beamter der Senatsverwaltung Berlin über jeden Zweifel an seinem Bekenntnis zur freiheitlichen-demokratischen Grundhaltung erhaben“, sagte Fraktionsvize Andreas Kalbitz. „Das bisherige Prozedere hat gezeigt: Es geht überhaupt nicht um die vorgebrachten Argumente sondern schlicht um eine Behinderung der AfD-Fraktion bei der demokratisch legitimierten Ausübung ihres Mandats.“

Die AfD sieht die Landesverfassung verletzt und hat ein Organklageverfahren angestrengt.

Leserkommentare

Manuel sagt:
Was genau hat die Klage der AfD mit Islam- und Fremdenfeindlichkeit zu tun? Die AfD will mit dieser Klage lediglich ihr verfassungsmäßiges Recht einklagen. Das müssten Muslime doch eigentlich verstehen. Immerhin klagen muslimische Frauen auch immer wieder ihr vermeintliches Recht auf das Tragen eines Kopftuches ein.
15.02.16
15:20