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Diskriminierung

ZARA-Angestellte verwehren Muslima Zutritt

In Frankreich wurde einer Kundin mit Kopftuch der Zutritt zu einer Zara-Filiale verwehrt. Die Modekette entschuldigte sich nun bei der Frau, und entließ die verantwortlichen Mitarbeiter.

18
11
2015
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Kopftuch, Muslimin, Kopftuchverbot
Symbolbild: Kopftuchtragende Studentin, Kopftuch © by iQ

In Frankreich wurde am Samstag einer Kundin mit Kopftuch in einer ZARA-Filiale der Zutritt verwehrt. Die Kundin sei vor dem Laden von einem Wachmann aufgefordert worden, ihr Kopftuch abzulegen. Als sie sich weigerte, verbot er ihr, den Laden zu betreten. Der Manager der Filiale war vor Ort und unternahm nichts gegen das Verbot.

Die Modekette ZARA hat diese beiden Mitarbeiter nun entlassen. Nachdem der Vorfall online eine Welle der Empörung ausgelöst hatte und verschiedene Boykott-Aufrufe gestartet wurden, äußerte sich der Frankreich-Chef der spanischen Modekette, Jean-Jacques Salaun dazu. „Diese Art Verhalten hat bei ZARA nichts zu suchen. Solche Anweisungen hat es nie gegeben“, erklärte Salaun am Dienstag und entschuldigte sich offiziell bei der Kundin. In einer offiziellen Stellungnahme des Modeunternehmens hieß es außerdem, „Respekt für Vielfalt“ sei einer der „Eckpfeiler“ der Modekette. Der Mutterkonzern Inditex und seine 140.000 Mitarbeiter weltweit stünden für einen „Reichtum an Kulturen und Religionen“ ein.

Der Vorfall ereignete sich einen Tag nachdem Terroristen in Paris eine grausame Anschlagsserie verübt hatten. In Frankreich ist zwar das Tragen eines Gesichtsschleiers, also eines Nikabs oder einer Burka, in der Öffentlichkeit verboten. Das Tragen eines Kopftuches, auch aus religiösen Gründen, ist jedoch gesetzlich erlaubt.