Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sprach sich dafür aus, Christen in Flüchtlingsheimen vor Muslimen zu schützen. Eine separate Unterbringung nach Religion sei die beste Lösung. Patrick Hofmacher, der Geschäftsführer der Malteser Werke, die momentan mehr als 10.000 Flüchtlinge betreuen, ist anderer Meinung. Ein Gastbeitrag.
Rückblickend auf die soziale Arbeit in Zentralen Unterbringungseinrichtungen und kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, die wir Malteser in Deutschland seit 1991 ununterbrochen leisten, sind religiös motivierte Konflikte nur in Einzelfällen aufgetaucht; in diesen wenigen Fällen zumeist verbal, selten in Verbindungen mit Handgreiflichkeiten oder gar strafbaren Handlungen. Im Blick auf die letzten Monate können wir bislang keine Zuspitzung erkennen. Bezogen auf die großen Unterbringungseinrichtungen der Bundesländer ist ergänzend anzumerken, dass sich die übliche Verweildauer, die sich sonst über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten erstreckte, in den vergangenen Monaten sukzessive auf wenige Tage reduziert hat. So können sich schwelende Konflikte nicht manifestieren, da die Fluktuation zu groß ist.
Selbst wenn die Konfliktparteien unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten zuzuordnen sind, stellen sich die Streitursachen im Nachhinein nicht selten als im sozialen Miteinander begründet heraus und sind auch kulturellen Unterschieden geschuldet. Außerdem sind viele weitere Faktoren gegeben, die Konflikte dieser Art entfachen können. Diese wären beispielsweise die Einrichtungsgröße, -lage, -beschaffenheit, -ausstattung, Mitarbeiterschlüssel, Verweildauer, Kulturkreis, Anzahl an Nationalitäten, Bewohnerstruktur (Alleinreisende/Familien) bezogen auf die einzelne Einrichtung berücksichtigt werden. Demnach ist es eine zu kurz gegriffene Schlussfolgerung eine Konfliktentstehung einseitig der Religionszugehörigkeit der Streitenden anzulasten.
In den von den Maltesern betreuten Einrichtungen versuchen wir, die Flüchtlinge „kultur- und religionssensibel“ unterzubringen; dies gelingt nicht immer, besonders dann nicht, wenn die Belegungskapazitäten ausgeschöpft oder sogar kurzzeitige Überbelegungen notwendig sind. Eine gänzlich separate Unterbringung nach Religionszugehörigkeit erscheint uns wenig nachhaltig, wenn eines der Ziele unserer Flüchtlingspolitik die Integration der zu uns kommenden Menschen ist: das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalität, Hautfarbe und eben auch Religion ist wesentlicher Bestandteil unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Deshalb empfiehlt sich auch hier ein inklusiver Ansatz.
Unser Bestreben ist es, dass in unseren Unterbringungseinrichtungen Menschen arbeiten, die genau mit dieser Grundhaltung ihren Dienst tun. Von größerer Bedeutung erachten wir daher Themen, wie z.B. eine ausreichende Personalstruktur oder die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten, vor allem um der Vielfalt an Gläubigen somit einen Moment der Ruhe zu erlauben. Die Einrichtung eines christlichen als auch eines islamischen Gebetsraums sollten als logistische Überlegungen herangezogen werden und nicht eine separate Unterbringung der Flüchtlinge.