Katholische Kirche in Deutschland

Arbeitsrecht-Reform soll Diskriminierungen abmildern

Katholische Kirche in Deutschalnd
Arbeitsrecht-Reform soll Diskriminierungen abmildern
Die Katholische Kirche diskutiert weiterhin ihren Umgang mit Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen. Mitarbeiter müssen sich bisher an katholische Glaubens- und Moralvorstellungen halten. Doch Kritiker sehen hierbei einen Widerspruch zwischen Lehre, Anspruch und notwendigen Reformen. Ein Beitrag von Christoph Arens (KNA).

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11
2014

Maria Basina Kloos ist Ordensfrau und resolute Managerin zugleich. Als Vorstandsvorsitzende der Marienhaus Stiftung im rheinland-pfälzischen Neuwied und Geschäftsführerin der Marienhaus Gesundheits- und Sozialholding ist sie Chefin eines der größten christlichen Trägers sozialer Einrichtungen in Deutschland mit 20.000 Beschäftigten.

Für die 74-Jährige ist klar, dass sich im Arbeitsrecht der katholischen Kirche einiges ändern muss. „Wir werden immer multikultureller und pluraler in der Gesellschaft, und das schlägt sich auch in den Einrichtungen nieder“, sagte sie kürzlich in Bonn. Angestellte, die in homosexuellen Lebensgemeinschaften lebten oder nach Scheidung erneut heirateten, sollten in kirchlichen Betrieben weiter beschäftigt werden können, erklärte die Nonne aus dem Orden der Waldbreitbacher Franziskanerinnen.

Mitarbeiter müssen sich an katholische Glaubens- und Moralvorstellungen halten

Ein Muslim als Chefarzt? Eine nach Scheidung wiederverheiratete Kindergartenleiterin oder Pflegekräfte, die keiner Religionsgemeinschaft angehören? Immer häufiger stehen katholische Arbeitgeber vor solchen Fragen. Bislang fordert das kirchliche Arbeitsrecht von den Mitarbeitern eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – nach sich ziehen.

Auch viele katholische Bischöfe drängen auf Veränderung. 2012 setzte die Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe unter der Leitung ihres damaligen Vorsitzenden, Erzbischof Robert Zollitsch, ein, um das kirchliche Arbeitsrecht weiter zu entwickeln. Ein schwieriges Unterfangen: Am Dienstag teilte die Bischofskonferenz in Bonn mit, dass die Bischöfe bei ihrem Ständigen Rat in Würzburg noch keine Entscheidung getroffen hätten. Zunächst müsse das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts analysiert werden, hieß es. Karlsruhe hatte vergangene Woche das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gestärkt und das Recht der katholischen Kirche bestätigt, einem Chefarzt zu kündigen, weil er nach Scheidung erneut zivilrechtlich geheiratet hatte.

Katholisches Personal finden wird immer schwerer

Wie groß das Problem ist, zeigen die Statistiken: 2012 wurden in der Bundesrepublik rund 179.100 Ehen geschieden. Etwa 37 Prozent aller 2012 geschlossenen Ehen dürften nach den Erwartungen der Statistiker im Laufe von 25 Jahren getrennt werden. Und bereits heute sind rund 25 Prozent aller neu geschlossenen Ehen Wiederverheiratungen.

Wie Basina Kloss empfinden manche Bischöfe deshalb Handlungsdruck. „Die Erwartungen, die Ungeduld und der Ärger sind groß“, so analysierte der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst schon 2012 die Situation. In manchen Berufen und manchen nicht-katholisch geprägten Regionen tun sich kirchliche Arbeitgeber mittlerweile schwer, ausreichend katholisches Personal zu finden, wie etwa Caritasdirektoren bestätigen.

Unbarmherzige Kirche

Dazu kommt die Glaubwürdigkeitsfrage: Die Kirche werde vielfach als unbarmherzig wahrgenommen, so Fürst. Als Arbeitgeber hat die Kirche zunehmend Akzeptanzprobleme in Gesellschaft und Politik: Im rheinischen Königswinter kündigte die Stadt 2012 der Kirche als Trägerin eines Kindergartens, weil der Pfarrer dessen Leiterin wegen Ehebruchs gefeuert hatte.

Handlungsmöglichkeiten haben die Bischöfe durchaus. Denn anders als bei der Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zu den Sakramenten geht es beim kirchlichen Arbeitsrecht nicht um weltkirchliche und dogmatische Fragen. Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland – das ist weltweit einmalig.

Wie es weiter geht? Die Bischöfe haben sich beim Ständigen Rat in Würzburg darauf verständig, bis spätestens Ende April eine Entscheidung zu treffen. Schon heute, so betont es der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, gebe es „keinen Kündigungsautomatismus“ für kirchliche Mitarbeiter, wenn sie etwa in homosexuellen Partnerschaften oder in einer zweiten Zivilehe lebten. Marx setzt auf Einzelfallprüfungen. Mehrere Bischöfe haben allerdings klar gemacht, dass sie verkündigungsnahe Tätigkeiten wie die Arbeit von Diakonen, Gemeinde- oder Pastoralreferenten strenger bewerten wollen. (KNA)

Leserkommentare

Dirk sagt:
Das ist doch mal erfreulich. Hoffentlich kommen die Änderungen am Ende auch.
27.11.14
17:14