Islamischer Religionsunterricht

NRW-Landesregierung legt Bericht zur Einführung vor

Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter voran. Ein aktueller Bericht der Landesregierung gibt einen Überblick über die bisherige Arbeit. Viele Punkte sind noch in der Entwicklungs- und Erarbeitungsphase.

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Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat einen Bericht zur Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts veröffentlicht. In der Drucksache 16/1455 werden die bisherigen Schritte und Entwicklungen zum islamischen Religionsunterricht benannt und ein Ausblick auf die künftige Arbeit in diesem Bereich geworfen. Die Landesregierung erörtert unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hürden bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichtes, die durch das Beiratsmodell aus der Sicht der Landesregierung verfassungskonform gelöst worden sind.

Status der Religionsgemeinschaften

Ungeklärt bleibt der Status der Religionsgemeinschaften. Die im Koordinationsrat der Muslime (KRM) vertretenen Religionsgemeinschaften mussten zunächst ihr eigenes Selbstverständnis zur Seite legen. Man einigte sich mit der Landesregierung darauf, dass der Status wissenschaftlich überprüft werden soll.

Hierfür wurde ein Forum „Statusfragen des Islam“ gegründet. In diesem sitzen neben Vertretern des Staates und des Parlaments die Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften DITIB-NRW, des Verbandes der islamischen Kulturzentren (VIKZ), des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland (IRD) und des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD). Der KRM wird nachrichtlich beteiligt.

Ziel des Arbeitsprozesses soll es sein, zu prüfen, ob die „Organisationen bereits Religionsgemeinschaften nach deutschem Religionsverfassungsrecht sind, und soweit sie es noch nicht sind, ihnen Wege aufzuzeigen, wie sie nach deutschem Religionsverfassungsrecht zu Religionsgemeinschaften werden können.“ Dabei soll auch geprüft werden, wie Muslime und Moscheen, die keinem der genannten Gemeinschaften angehören, einbezogen werden können. Ziel ist es laut Landesregierung auch, zu einer einheitlichen Lösung für den islamischen Religionsunterricht zu gelangen. Ein Bericht wird bis Ende 2016 angestrebt.

Stand des Unterrichts in den Schulen

Der islamische Religionsunterricht wird derzeit laut Landesregierung an 36 Grundschulen (mit 1.940 Schülern) und an 25 weiterführenden Schulen (mit 2.124 Schülern) erteilt. Insgesamt unterrichten 56 Lehrkräfte das bekenntnisorientierte Fach. Hierfür haben die Lehrkräfte vom Beirat für islamischen Religionsunterricht eine Lehrerlaubnis erhalten. In den nächsten Schuljahren sollen weitere 42 Lehrkräfte, die bereits über eine Lehrerlaubnis verfügen, das Fach mit unterrichten. Insgesamt haben laut Landesregierung bisher 98 Lehrkräfte eine Lehrerlaubnis vom Beirat erhalten.

Zur Rolle des Beirats heißt es im Bericht: „Der Beirat tagt regelmäßig und erteilt Lehrkräften die Unterrichtserlaubnis für den islamischen Religionsunterricht. Außerdem hat der Beirat am 30. Oktober 2013 dem Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht in Grundschulen zugestimmt. Zu den Aufgaben des Beirates gehört auch nach einem ordentlichen Genehmigungsverfahren des Ministeriums für Schule und Weiterbildung die Zustimmung zu Schulbüchern für den islamischen Religionsunterricht.“

Lehrpläne und Fortbildungen

Der erste Lehrplan für die Primarstufe (Grundschule) wurde vom Beirat angenommen und trat bereits am 1. Dezember 2013 in Kraft. Seit Beginn des laufenden Schuljahres 2013/2014 wird an der Entwicklung des Lehrplans für die Sekundarstufe I gearbeitet. Ziel ist es, laut Landesregierung, diesen zum 1. August 2014 fertigzustellen.

Für Lehrkräfte aus der Primarstufe und der Sekundarstufe I fanden in der Zwischenzeit mehrere dienstliche Unterweisungen in Soest statt. Sie wurden von Prof. Dr. Bülent Uçar (Universität Osnabrück) und Prof. Dr. Mouhanad Khorchide (Universität Münster) durchgeführt. Das Ziel war es, den Lehrkräften die theologischen und religionspädagogischen Kompetenzen für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht zu vermitteln. Insgesamt nahmen 112 Lehrkräfte diese Möglichkeit wahr.

Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Derzeit wird in NRW nur an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) ein Lehramtsstudiengang für islamische Religionspädagogik angeboten. Die Akkreditierung dieses Studiengangs ist jedoch noch nicht erfolgt. Die Universität Münster hat eine vorläufige Erlaubnis, durch die gesetzlichen Sonderregelungen für den islamischen Religionsunterricht erhalten. Die Akkreditierung wird noch vorbereitet. Im Studienjahr 2013/2014 studieren nach Informationen der Hochschule insgesamt 400 Studierende am Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) der WWU-Münster.

Zusätzlich hierzu sollen ab 1. August 2014 Lehrkräfte durch die Teilnahme an Zertifikatskursen sich für den islamischen Religionsunterricht in Grundschulen qualifizieren können. Verantwortlich für die Kurse werden die Bezirksregierungen sein. Moderatoren sind „fachkundige und erfahrene Lehrkräfte des Faches, die bereits Zertifikatskurse für das Fach Islamkunde erteilt haben.“

In den nächsten Wochen soll zudem die wissenschaftliche Begleitung des islamischen Religionsunterrichtes ausgeschrieben werden. Diese soll religionspädagogische Aspekte, Fragen der Akzeptanz des Unterrichts im Schulleben, Fragen der Einbeziehung der Eltern und Familien und Fragen der gesellschaftlichen Verankerung des Faches umfassen.