









Ein Fitnessstudio in Ingolstadt verbietet einer muslimischen Kundin mit einem Kopftuch zu trainieren. Diese fühlt sich diskriminiert und wehrt sich gegen das Verbot.
Islamische Religionsgemeinschaften kritisieren das Kopftuch-Urteil des EuGH und warnen davor, dass muslimische Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.
Ein Unternehmen kann das Tragen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen unter bestimmten Umständen verbieten. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Am Dienstag (Morgen) urteilen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über zwei Fälle, in denen das Kopftuch ausschlaggebend für eine Kündigung war. Eine wegweisende Entscheidung für die Religionsfreiheit in der EU.
Österreich diskutiert über das Gutachten der IGGÖ, indem das Tragen eines Kopftuchs als „islamisches Gebot“ beschrieben wird. Während die Politik einen „Kopftuchzwang“ wittert, sehen viele Muslime einen Zwang zur Problematisierung der bestehenden Normengesamtheit im Islam. Ein Kommentar.
Im österreichischen Villach hat ein Mann mit einer Schrotflinte auf muslimische Frauen gezielt. Nun wurde er zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.
Das Gutachten des Beratungsrates der IGGiÖ über die Verhüllung im Islam reizt die Gemüter. Wie aber die Glaubenslehre auszulegen sei, sei keine Aufgabe der Politik, sondern die der Islamischen Glaubensgemeinschaft selbst, so der Vorsitzende.
Auf der Mailänder Modewoche wird auch gesellschaftlichen Entwicklungen Ausdruck verliehen. Das Highlight dieses Jahr: Halima Aden, das erste Model mit Kopftuch.
Die beiden großen Kirchen haben das Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg begrüßt. Es sei als eine Aufforderung zu mehr religiöser Toleranz zu werten.