Jerusalem

Gericht ordnet Schließung von „Bab al-Rahma“ an

Im Streit über die Nutzung des Gebäudekomplexes um das „Bab al-Rahma“ kam es immer wieder zu Zusammenstößen. Nun ordnet ein Gericht in Jerusalem die Schließung an.

19
03
2019
Jerusalem Tempelberg
Symbolbild: Jerusalem © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Ein Gericht in Jerusalem hat die Schließung des „Bab al-Rahma“ (Tor des Erbarmens) auf dem Tempelberg angeordnet. Die „Bab al-Rahma“ befindet sich im östlichen Teil der Stadtmauer und ist das einzige Tor, das direkt auf den Tempelberg führt. Es entsprach damit am Sonntag laut örtlichen Medienberichten einer Forderung der israelischen Polizei, den umstrittenen Gebäudekomplex bis auf weiteres zu schließen. Der Schritt folgt auf einen wochenlangen Streit nach der Wiedereröffnung des Komplexes durch die islamische Wakf-Behörde gegen den Willen der israelischen Behörden.

Im Streit über die Nutzung des Gebäudekomplexes um das „Bab al-Rahma“ kam es zuletzt wiederholt zu Zusammenstößen zwischen israelischen Sicherheitskräften und Palästinensern. Israel hatte den Komplex 2003 mit der Begründung geschlossen, die dort ansässige Vereinigung für islamisches Erbe stehe der radikalislamischen Hamas nahe.

Eine entsprechende Schließungsanordnung lief laut Berichten im vergangenen August ab, ohne erneuert zu werden. Im vergangenen Monat eröffnete die Wakf-Behörde den Komplex wieder – trotz Bedenken der Polizei.

Der Tempelberg ist für Juden, Muslime und Christen eine wichtige heilige Stätte. Bis zur Zerstörung durch die Römer im Jahr 70 befand sich an dieser Stelle der jüdische Tempel als zentrales Heiligtum Israels. Viele Überlieferungen wie die Erschaffung Adams und Evas, das Opfer Isaaks oder seitens des Islam die Himmelsreise Mohammeds sind mit dem Ort verbunden. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Die Altstadt Jerusalems sowie der Tempelberg sind nicht israelisches Territorium, weshalb ein israelisches Gericht dort nichts zu melden hat. Die Zwangsdurchsetzung eines israelischen "Gerichtsurteils" auf ausländischem Territorium ist nichts anderes als ein Teil der Besatzungspolitik Israels. Das ist inakzeptabel. Jeder Staat würde eine solche Anmaßung durch ein ausländisches Gericht sich verbitten. Wenn Israel so weitermacht, wird ein internationales Eingreifen in den Konflikt unumgänglich, welche die Region zwangsbefriedet und Jerusalem unter internationale Zwangsverwaltung durch OIC-Truppen oder UN-Truppen stellt. Denn der Tempelberg ist die rote Linie der Muslime. Es ist nicht im Interesse des Friedens, wenn das israelische Besatzungsregime diese rote Linie überschreitet.
19.03.19
22:53
Kritika sagt:
L.S. Dilaver Çelik schlägt vor: Abschaffung aller Kopftuchverbote. Das sieht Kritika ganz anders. Burka- Burkini- und KopftuchVerbote betreffen alle Frauen, nicht nur die Islamisten unter den Frauen. Sie schützen uneinsichtige MuslimFrauen vor Belästigung und sorgen für eine neutrale Einschätzung von Frauen. Nicht nach Sektenzugehörigkeit sondern nach eigene Qualitäten. Zudem wirken Kopftuchverbote einer schleichenden die Islamisierung entgegen. Kritika wünscht, nirgendwo an den schrecklichen Vergewaltigungen und Morde von Muslims erinnert zu werden. Gruss, Kritika.
19.03.19
23:51
Kritika sagt:
L.S. " Gericht ordnet Schließung von „Bab al-Rahma“ an Gut, dass ein Gerichtsurteil fortan für Frieden am Tempelberg sorgt. Das nützt alle 3 Regionen, die dort Erinnerungen haben. Gruss, Kritika.
19.03.19
23:57