Neutralitätsgesetz

Urteil: Berlin muss Lehrerin mit Kopftuch entschädigen

Das Land Berlin muss einer Lehrerin eine Entschädigung zahlen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Sie sei aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden.

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2018
Behörde weist Beschwerde nach tödlichen Schüssen auf Geflüchteten ab iQ
Symbolbild: Urteil © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer wegen ihres Kopftuches nicht eingestellten Lehrerin eine Entschädigung zuerkannt. Sie sei aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden, entschied das Gericht am Dienstag in Berlin. Es erkannte ihr im Unterschied zu einem im Mai ergangenen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin eine Entschädigung in Höhe von eineinhalb Monatsgehältern zu.

Zur Begründung erklärte das Landesarbeitsgericht, die Lehrerin sei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt worden. Bei der Ablehnung habe sich das Land Berlin nicht auf sein Neutralitätsgesetz berufen können, das unter anderem bestimmten Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Kleidung verbietet.

Bei der Auslegung dieses Gesetzes sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich. Danach sei Voraussetzung für ein gesetzliches allgemeines Verbot religiöser Symbole wie des Kopftuchs, dass dadurch eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität entstehe. Dies sei im vorliegenden Fall nicht feststellbar. Das Landesarbeitsgericht ließ für das Land Berlin die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Ist das Neutralitätsgesetz noch verfassungskonform?

Das Thema beschäftigt seit Jahren deutsche Gerichte, die unterschiedlich entscheiden. In jedem Bundesland gibt es inzwischen eigene Regelungen, wie mit der Frage der Kopftücher bei muslimischen Lehrerinnen umzugehen sei.

Die religionspolitische Sprecherin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Bettina Jarasch, rief den Senat auf, durch eine Revisionsklage zu klären, ob das Neutralitätsgesetz noch verfassungskonform sei. „Wir können uns als Land Berlin nicht immer weiter von Gerichten treiben lassen“, betonte sie. Der Konflikt dürfe nicht länger auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Manfred Petry sagt:
Assalamu alaykum, wisst Ihr wer die Anwältin der Stadt Berlin war? Unsere sogenannte "Imamin"!
27.11.18
18:36
Ute Fabel sagt:
Der Klägerin ging es bei diesem Verfahren keineswegs um Gleichbehandlung, sondern ganz im Gegenteil um religiöse Sonderbehandlung. Das Antidiskriminierungsgesetz wird hier ideologisch instrumentalisiert und missbraucht. Wenn ein allgemeines Verbot religiöser Symbole wie des Kopftuchs einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden bedürfe, müsste dasselbe auch für weltanschauliche Symbole wie kommunistische Blauhemden, rechte PEGIDA-Shirts, atheistische "Gottlos Glücklich"-Anstecker oder deutschnationale Burschenschafterschleifen bei Lehrern im öffentlichen Bildungssystem gelten. Eine Horrorvision! Nicht religiöse Weltanschauungen dürfen nämlich nach dem Gleichbehandlungsrecht nicht gegenüber Religionen diskriminiert werden, was deren auffälliges Sichtbarmachen betrifft. Das optische Neutralitätsprinzip verlangt von allen gleich viel ab und benachteiligt niemanden.
27.11.18
18:55
Kritika sagt:
L.S. Wenn dieser Sieg, für die uneinsichtige KopftuchFrau man nicht ein beispielhafter PyrrhusSieg war. Sie mag zwar als Siegesprämie zo'n 7 - 8 thousend Euros kassieren aber dafür steht sie ohne Job da. Ihr Wunsch, staatliche Lehrerin zu werden, mit allen Vergünstigungen, den der Beamten Status mit sich bringt den kann sie nun vergessen. Bei der nächsten Bewerbung wird sie natürlich nicht brüsk wegen KopftuchSucht abgewiesen. AblehnungsBriefe sind üblicherweise so subtil und neutral formuliert, dass kein Ablehnungs Grund, auch nicht zwischen den Zeilen, erkennbar ist. Kritika hofft, dass das Arbeitsamt wegen ihrer selbst verschuldeten Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosen Geld oder -Unterstützung zahlt. Das wäre Diebstahl an den Einzahlern. PersonalChefs tauschen untereinander verdeckt Info über abgelehnte Querulanten aus. Keiner ist erpicht auf typische MuslimProbleme wie HandschlagWeigerung, Kopftuch, Forderung nach koscher Essen, Gebetsraum. Kritika meint: Es war noch nie vernünftig, die Hand, die einem füttert zu beissen. Gruss, Kritika
27.11.18
23:58
Kritika sagt:
L.S. Dieser Sieg könnte für die uneinsichtige KopftuchFrau als PyrrhusSieg in die KopftuchGeschichte eingehen. Sie mag zwar als Siegesprämie zo'n 7 - 8 thousend Euros kassieren aber dafür steht sie ohne Job da. Ihr Wunsch, staatliche Lehrerin zu werden, mit allen Vergünstigungen, den der Beamten Status mit sich bringt den kann sie nun vergessen. Bei der nächsten Bewerbung wird sie natürlich nicht brüsk wegen KopftuchSucht abgewiesen. AblehnungsBriefe sind üblicherweise so subtil und neutral formuliert, dass kein Ablehnungs Grund, auch nicht zwischen den Zeilen, erkennbar ist. Kritika hofft, dass das Arbeitsamt wegen ihrer selbst verschuldeten Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosen Geld oder -Unterstützung zahlt. Das wäre Diebstahl an den Einzahlern. PersonalChefs tauschen untereinander verdeckt Info über abgelehnte Querulanten aus. Keiner ist erpicht auf typische MuslimProbleme wie HandschlagWeigerung, Kopftuch, Forderung nach koscher Essen, Gebetsraum. Kritika meint: Es war noch nie vernünftig, die Hand, die einem füttert zu beissen. Gruss, Kritika
28.11.18
0:03
Frederic Voss sagt:
Die betroffenen Frauen köönnen einfach ihre konfessionelle Glaubensuniform oder Islam-Tracht ablegen. Problem gelöst.
28.11.18
0:26
Maria B. sagt:
Deutschland ist halt bissl rückständig. In England kriegen die muslimischen Polizistinnen sogar passende Kopftücher zur Uniform. In Amerika, Canada, Australien... überall kein Problem...gibt sogar Nike Sportkopftücher, hab auch eins, sitzt klasse :) Wären denn alle mit einem Beamtenkopftuch zufrieden? LG
29.12.18
20:21
Ahmed sagt:
Maria B.: Wären alle mit einem Beamtenkopftuch zufrieden? Darauf kann ich mit einem entschiedenen Nein entgegnen: Als muslimischer Beamter im langjährigen Staatsdienst möchte ich auf das Kopftuch gerne verzichten und zwar nur aus ästhetischen Gründen. Ich erlebe tagtäglich, wie sich Kollegen abgepackte Frikadellen von Aldi in der Lehrerzimmermikrowelle heißmachen und damit das ganze Lehrerzimmer mit dem Gestank von abgestandenem Hundekoth verseuchen und diese dann mit 1,5 Liter CocaCola runterspülen. Jetzt kann man sich ja vorstellen, wie es um das Konzentrationsvermögen sowie die Motivation der SchülerInnen und Schüler bestellt sein wird. Dringender wäre ein Einlenken des Staats hier. An die Kommentatoren weiter oben sei nur gesagt: Auch die Kultusministerien und weitere Organe des Staatsapparats haben die Vorteile und Dringlichkeit der Einstellung von Menschen aus anderen religiösen und kulturellen Gemeinschaften erkannt. Tendenz steigend! Die Entscheidung für ein Leben damit müsst ihr treffen.
19.09.19
13:45