Berliner Neutralitätsgesetz

„Musliminnen fordern einen gleichberechtigten Platz“

In der Hauptstadt verhindert das sogenannte Neutralitätsgesetz, dass u.a. kopftuchtragende Lehrerinnen an staatlichen Schulen nicht unterrichten dürfen. Juristin Zeynep Çetin von Inssan e.V. unterstützt beratend betroffene Musliminnen und berichtet von ihren Erfahrungen.

10
03
2018
Juristin Zeynep Çetin von Inssan e.V. © Inssan e.V./facebook
Juristin Zeynep Çetin von Inssan e.V. © Inssan e.V./facebook

IslamiQ: Was genau schreibt das Neutralitätsgesetz in Berlin vor? Welche Konsequenzen hat es für Lehrerinnen, die mit einem Kopftuch unterrichten möchten?

Zeynep Çetin: Das sogenannte Berliner Neutralitätsgesetz schreibt Beamten und Angestellten aus den Bereichen der Rechtspflege, des Justizvollzugs, der Polizei sowie Lehrkräften an öffentlichen Schulen vor, dass sie keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und keine auffallend religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Nach der Regelung im Gesetz ist es Lehrerinnen beispielsweise verboten mit einem Kopftuch zu unterrichten. Eine Ausnahme hiervon macht das Gesetz für Berufsschulen.

IslamiQ: Dürfen also Schulleiter Lehrerinnen, die sich um eine Stelle bewerben aufgrund des Kopftuches ablehnen? Oder greift hier das Antidiskriminierungsgesetz?

Çetin: Nein das dürfen sie nicht. Die Ablehnung verletzt die Lehrerin in ihrem Grundrecht auf Glaubensfreiheit, Art. 4 Grundgesetz (GG). Wird eine Lehrerin pauschal aufgrund des Kopftuches abgelehnt, stellt dies auch eine unmittelbare Benachteiligung wegen ihrer Religion dar, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet. Nach § 7 AGG ist nämlich eine Benachteiligung unter anderem wegen der Religion untersagt.

Zeynep Çetin ist Projektleiterin bei dem Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.). Inssan e.V. unterstützt beratend die Klagen der muslimischen Lehrerinnen in Berlin. Mit dem Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin Brandenburg (ADNB des TBB) sowie der Juristin Maryam Haschemi bilden sie einen engen Unterstützerkreis. Auch ist Inssan e.V. in anderen Initiativen aktiv, die sich gegen die Abschaffung bzw. Streichung der Verbotsregelung im sog. Neutralitätsgesetz engagieren.Zeynep Çetin ist auch als Juristin in der rechtlichen Beratung der betroffenen Frauen involviert.

IslamiQ: Hat sich an der Rechtslage für muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch in Berlin durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 etwas geändert?

Çetin: Leider nicht. Das sogenannte Berliner Neutralitätsgesetz wurde nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) nicht geändert, wie es in anderen Bundesländern zum Teil der Fall war. Es ist noch geltendes Recht. Das Land Berlin weigert sich vehement es zu ändern bzw. zu streichen. Es hatte Veranlassung gehabt, das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Auch der wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses war in seinem Gutachten unmittelbar nach der Entscheidung des BVerfG zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verbotsregelung zumindest für Lehrkräfte geändert werden müsse.

IslamiQ: Wie stehen die Chancen für Lehrerinnen gegen das Kopftuchverbot juristisch vorzugehen?

Çetin: Die Chancen stehen sehr gut. Die anfangs beschriebene Verbotsregelung verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken, ohne dies von weiteren Voraussetzungen, wie z.B. vom Vorliegen einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden, wie es das BVerfG fordert, abhängig zu machen und stellt damit ein pauschales „Kopftuchverbot“ dar und ist somit verfassungswidrig. Auch das Landesarbeitsgericht Berlin gab der klagenden Lehrerin Recht und verlangte vom Land eine verfassungskonforme Auslegung, d.h. dass ein räumliches und zeitliches Verbot nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr möglich ist. Jede qualifizierte Frau, die sich um Einstellung in den Schuldienst bewirbt und ohne plausiblen Grund abgelehnt wird, sollte klagen.

IslamiQ: Wie viele Frauen betreuen Sie aktuell, die gegen das Verbot klagen? Und wie viele sind es Ihrer Einschätzung nach insgesamt gewesen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Çetin: Derzeit werden vier Klagen vor dem Arbeitsgericht Berlin verhandelt. Seit dem Urteil des BVerfG hat eine Lehrerin geklagt und dann nach 1 ½ Jahren in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Berlin Recht bekommen, eine weitere Klientin hat sich in der Güteverhandlung vor Gericht verglichen und fast 7000 € Entschädigung bekommen.

IslamiQ: Was empfehlen Sie Frauen, die von dem „Kopfuchverbot“ betroffen sind, an wen sollen Sie sich wenden?

Çetin: Sie sollen sich bitte beim Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit wenden, wo ich auch als Projektleiterin tätig bin. Es ist eine staatlich geförderte Anlauf- und Beratungsstelle von Inssan e.V. Insbesondere in diesen Fällen beraten wir in einem engen Unterstützerkreis bestehend aus Rechtsanwältin Maryam Haschemi und dem Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes in Berlin die betroffenen Frauen.

IslamiQ: Welche Motive bewegen Sie zu ihrer Arbeit mit muslimischen Lehrerinnen? 

Çetin: Als Unterstützer_innen und Akteur_innen in der Antidiskriminierungsberatung setzen wir uns seit Jahren für mehr Gleichberechtigung und Teilhabe und gegen Diskriminierung von Muslim_innen ein. Das gesetzliche „Kopftuchverbot“ für Lehrerinnen hat für die Diskriminierung von kopftuchtragenden Frauen in unserer Gesellschaft eine große Signalwirkung. Das Verbot steht auch in einem Spannungsverhältnis zum Gebot der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen.

Die erste in Berlin klagende Lehrerin bewarb sich um Einstellung in der Hoffnung, die Bildungsverwaltung werde die Entscheidung des BVerfG berücksichtigen. Die Frauen wollen nicht mehr länger von der qualifizierten beruflichen Tätigkeit als Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen ferngehalten werden und fordern einen gleichberechtigten Platz an staatlichen Schulen.

IslamiQ: Sie beraten und begleiten muslimische Frauen während des Rechtsweges, wie erleben Sie die Klägerinnen?

Çetin: Es sind sehr starke Frauen!

Die Interviews führten Meryam Saidi und Esra Ayari. 

 

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Dürfen in den islamisch beherrschten Staaten christliche Frauen mit christlichen Symbolen oder entspr. religiöser Kleidung an staatlichen Schulen unterrichten? Können sie dort auch unbehelligt den Rechtsweg beschreiten?
10.03.18
22:35
Gustavsson sagt:
Als Putzkraft hat das Kopftuch niemanden gestört! Und nun werden muslimische Frauen mit Kopftuch Lehrerinnen, Ärztinnen, Anwältinnen usw. juckt es nun vielen die Finger und bekommen fortan schwitzrige Hände! Das Neutralitätsgesetz ist eine Folge aus folgendem Gedanken "wie können wir ein Stück Tuch verbieten ohne blöd angemacht zu werden, um weiterhin politisch korrekt zu bleiben" entstanden!
10.03.18
23:53
Ute Fabel sagt:
Frau Çetin scheint in erster Linie als Lobbyistin und nicht als Juristin zu sprechen. In Frankreich gilt das optische Neutralitätsprinzip für Lehrer schon seit 1905. In der Türkei galt es jahrzehntelang vor der autoritär-klerikalen politischen Umgestaltung des Landes unter dem Erdogan-Regime. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beide Regelungen ausdrücklich gutgeheißen. Welch edleres Gütesiegel könnte es geben! Der Umstand, dass Lehrer im Unterricht keine Parteiabzeichen tragen dürfen, verletzt nicht deren grundgesetzlich gewährleistete politische Freiheitsrechte. Ebenso wenig verletzt der Umstand, dass Koptücher, Salafistenbärte, Nonnenhabit oder buddhistische Mönchskutten im öffentlichen Schulsystem verpönt sind, die Glaubensfreiheit. Diese Vorschrift gilt auch für Atheisten. Lehrer wie Philipp Möller von der Giordano-Bruno-Stiftung, der im Fernsehen bereits mit einem „Gottlos Glücklich“-Shirt aufgetreten ist, darf diese Kleidungsstück im Klassenzimmer nicht anziehen. Niemand wird nach dem AGG benachteiligt. Das Berliner Neutralitätsgesetz legt gleiche Rechte und Pflichten für alle fest. Anstatt fälschlicherweise zu suggerieren, dass Muslimminnen benachteiligt würden, sollten verantwortungsvolle Islamvertreter besser seriöse juristische Aufklärungsarbeit leisten.
11.03.18
7:05
Ute Fabel sagt:
Stellen wir uns mal vor, ein sozialdemokratischer Lehrer würde in kompromissloser Weise darauf bestehen, tagein tagaus mit einer angesteckten roten Nelke am Knopfloch vor der Tafel stehen. Wenn ihn die Schulbehörde verständlicherweise nicht einstellen will, kann man wohl daraus sicher nicht auf eine Diskriminierung von Sozialdemokraten im öffentlichen Bildungssystem schließen. Berliner Neutralitätsgesetz hin oder her - ich halte es generell für eine große menschliche Tugend seine Gesinnung nicht immer und überall aufdringlich vor sich herzutragen. Bei Inssan e.V. handelt es sich tatsächlich um einen Verein zur Förderung eines verbohrten religiösen Dogmatismus.
11.03.18
16:06
Manuel sagt:
@Gustavsson: Das Sie für einen Religionsstaat ist, wissen wir schon, das müssen Sie nicht überall beweisen. Und Sie haben in einer Demokratie auch andere Meinung zu respektieren und zu akzeptieren.
11.03.18
20:42
all-are-equal sagt:
In Wahrheit geht es bei dem Angriff dieser unerbittlichen Kopftuchträgerinnen auf das faire Berliner Neutralitätsgesetz keineswegs um das Streben nach Gleichbehandlung, die durch diese alle in exakt gleicher Weise betreffende Rechtsvorschrift bestens gewährleistet wird. Tatsächlich es um den Wunsch nach einer Sonderbehandlung. Es ist gerade solche Sturheit, die das schlechte Image des Islams bei vielen Deutschen verursacht. Frau Çetin sollte muslimischen Pädagoginnen in Berlin besser Mut machen das Neutralitätsgesetz wie alle anderen auch zu befolgen anstatt das Kopftuch zu einem unverzichtbarenFetischobjekt hochzustilisieren.
13.03.18
9:22
Johannes Disch sagt:
@Gustavsson (Ihr Post 10.03.18, 23:53) So ist es. Als die Muslim-Ladies nur die Treppe putzten, hat das Kopftuch keinen gestört. Aber nun, wo die Damen Lehrerin oder Rechtsanwältin werden, da sehen manche Panik-Apostel die Islamisierung des Abendlandes heranziehen. Und eine Instrumentalisierung der staatlichen Neutralität soll diese Frauen vom beruflichen Weiterkommen abhalten. Es ist beschämend. Ein pauschales Kopftuchverbot an staatlichen Schulen ist verfassungswidrig, so das Urteil des obersten deutschen Gerichts 2015. Einige Bundesländer haben daraufhin ihre Schulgesetze korrigiert. Nur die angebliche "Weltstadt" Berlin hält noch an einem absurden Neutralitätsgesetz fest, das in dieser Form in Karlsruhe mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht bestehen würde. In Deutschland herrscht gravierender Lehrermangel. Aber manche Bundesländer leisten sich doch tatsächlich den Luxus, gut ausgebildete Lehrerinnen nicht einzustellen wegen eines Stück Stoff. Ein Kopftuch verstößt nicht automatisch gegen die Neutralität, wie hier erst kürzlich 2 Juristen dargelegt haben (Artikel vom 08.01.18 und 03.03.18). Wir kämpfen die falschen Schlachten. Durch ein Kopftuchverbot fördern wir weder die Integration, noch werden wir dadurch den islamistischen Fundamentalismus/Terrorismus besiegen. Nehmen wir mal an, eine muslimische Lehrern mit Kopftuch hat tatsächlich eine extremistische antidemokratische Einstellung. Diese wird sich nicht ändern, wenn, man sie zwingt, das Kopftuch abzulegen. Zum Indoktrinieren bedarf es keines Kopftuchs. Das geht auch ohne. Deshalb ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nur formal richtig, sondern auch inhaltlich: Es muss einer Lehrerin konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden, um ihr das Kopftuch zu verbieten. Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig und verstößt gegen Grundrechte.
13.03.18
10:45
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Die von Ihnen so hochgejubelte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015, wonach ein pauschales Kopftuchverbot zwar unzulässig sei, ein nicht pauschales, konkretes und anlassbezogenes Kopftuchverbot zur Wahrung des Schulfriedens (was immer man auch darunter verstehen möge) aber schon, halte ich für ein peinliches Herumlavieren. Offenbar wollte man sich kurzfristig um eine klare Entscheidung herumdrücken. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg haben sich schon festgelegt: Das konsequente optische Neutralitätsprinzip im staatlichen Bereich (EGMR) sowie in privaten Unternehmen (EuGH) diskriminiert niemand, lauten die klaren Urteilssprüche.
14.03.18
12:03
Johannes Disch sagt:
Da hier immer wieder mit politischen Symbolen argumentiert wird: Politische Abzeichen-- die rote Nelke, die Burschenschafterkappe, die Mao-Mütze, Hammer-und-Sichel-Shirt, etc.-- gelten im rechtlichen Sinne nicht als Religions-und Weltanschauungsgemeinschaft, weshalb sie der Arbeitgeber auch verbieten kann. Das Berliner Neutralitätsgesetz kommt faktisch einem Berufsverbot für Musliminnen gleich. Ein unhaltbarer und beschämender Zustand. Das sehen auch die Gerichte immer öfters so, und das Land Berlin musste einigen abgelehnten Bewerberinnen hohe Entschädigungen zahlen. Das Land Berlin leistet sich den Luxus, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2015, das ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen als verfassungswidrig erklärte, einfach zu ignorieren. Das Berliner Neutralitätsgesetz wird früher oder später vor dem Kadi in Karlsruhe landen und sich dort mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schallende Ohrfeige abholen. Es ist richtig, dass betroffene Musliminnen klagen! Sie sollten das tun, bis die Schwarte kracht und die bornierten Berliner endlich da landen, wo sie hingehören: Vor den Kadi in Karlsruhe! Gut ausgebildeten Musliminnen wird mit diesem höchst wahrscheinlich verfassungswidrigem Neutralitätsgesetz ein Grundrecht vorenthalten und sie erhalten faktisch Berufsverbot. Eine Schande für ein Land, das sich als "multikulturell", "weltoffen" und "pluralistisch" versteht. All diese schönen Etiketten gelten aber nichts mehr, sobald es sich um eine Muslimin mit Kopftuch handelt. Es wäre zum lachen, wären die Konsequenzen für die betroffenen Frauen nicht so ernst. Berlin im besonderen und viele Teile Deutschlands (bsp. Bayern) zeigen sich provinziell, ja geradezu reaktionär. Wie schwach muss ein demokratisches Gemeinwesen sein, wenn es vor einem Stück Stoff zittert? Wie schwach muss das Selbstbewusstsein so eines Gemeinwesens sein! Und die Vorstellung, wie Unterricht abläuft, wie Lehrerinnen ausgebildet und auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden, scheinen auch sehr abenteuerlich zu sein. Da unterstellt man, eine Lehrerin mit Kopftuch würde automatisch indoktrinieren. Das ist eine perfide Unterstellung und nicht hinnehmbare Vorverurteilung. Jede Lehrkraft muss ein Referendariat abhalten, damit man sieht, ob sie in der Lage ist, den Job adäquat auszuüben. Eine zur Indoktrination neigende Lehrkraft würde wohl schon da auffallen. Zudem: Für Indoktrination braucht es kein sichtbares Symbol. Das geht auch ohne Kopftuch. Und hier hat der Gesetzgeber ja Vorsorge getroffen: Es muss-- so Karlsruhe in seinem Urteil 2015-- eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen und der Lehrkraft muss ein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden. (Erst)Dann kann man das Kopftuch verbieten. Es geht also immer um den konkreten Einzelfall. Ach, apropos "Schulfriede": Wann der gefährdet ist, das wird ebenfalls immer am Einzelfall geprüft. Einige Demos und Beschwerden von Eltern und/oder Schülern, die das Kopftuch stört, reichen dafür nicht aus. So einfach haben sich das manche Religionsgegner hier nämlich zurechtgezimmert, nach dem Motto: Es müssen nur genügend Schüler und Eltern gegen eine kopftuchtragende Lehrerin sein, und schon gilt der Schulfriede als gefährdet und das Kopftuch ist weg. Nein. So einfach ist die Sache (Gott sei Dank) nicht. Und die Vorstellung, eine Lehrkraft mit einem religiösen Symbol würde unsere kleinen und größeren Schüler automatisch wehrlos indoktrinieren wirft auch ein schlechtes Licht darauf, wie wenig Menschen, die so argumentieren, unseren Schülern zutrauen. Ja sicher, die kopftuchtragende Lehrerin erscheint-- und prompt rezitieren die Schüler wie von Zauberhand gesteuert die "Shahada" (= Das islamische Glaubensbekenntnis) und konvertieren geschlossen zum Islam. Ernsthaft: Ich bekam jahrelang (katholischen) Religionsunterricht von Nonnen im Habit und einem Pfarrer, der mit Kutte und Kreuz unterrichtete. Und aus mir wurde deshalb noch lange kein erzkonservativer Katholik. Im Gegenteil. Das Berliner Neutralitätsgesetz ist in seiner jetzigen Form verfassungstechnisch betrachtet fragwürdig. Die Berliner Praxis ist auch vom sachlichen Standpunkt her betrachtet unsinnig. In einer Zeit, wo eklatanter Lehrermangel herrscht, leistet man sich den Luxus, gut ausgebildete Lehrerinnen nicht einzustellen, weil man sich vor einem Stück Stoff fürchtet. Und es ist ein Armutszeugnis für eine offene und liberale Gesellschaft. Und es ist diskriminierend für die betroffenen Frauen, die damit faktisch einem Berufsverbot unterliegen. Und diese Dinge-- Diskriminierung und Berufsverbot-- sind nicht hinnehmbar und für eine demokratische Gesellschaft im 21. Jahrhundert beschämend!
14.03.18
13:09
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Genau das Kopftuch ist ja ein Symbol der Integrationsverweigerung, man will sich eben nicht an unsere Kultur und Gesellschaftsordnung anpassen, also warum sollten wir sowas auch noch fördern. Außerdem wird dadurch der Druck auf Mädchen auch noch erhöht, die kein Kopftuch tragen wollen. Ich will nicht, dass sich die mittelalterlich-islamische Gesellschaftsordnung ausbreitet und auch noch toleriert wird. Ich will auch nicht, dass dieses Symbol als normal empfunden wird, das ist genau das falsche Signal und fördert rein gar nicht die Integration, sieht man am Beispiel UK, wo alles erlaubt ist, in London beispielsweise gibt es Viertel wo islamische Friedensrichter breits installiert sind. Die Debatte wird weiter geführt werden, solange sich der Islam nicht wie das Judentum und Christentum säkularisiert.
14.03.18
19:17
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