Künftig ist das Tragen eines Gesichtsschleiers in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Bayern verboten. Das beschloss der Landtag. Jedoch ist die Zahl der Burka- und Nikabträgerinnen verschwindend gering.
Gesichtsschleier wie Burka und Nikab sind in Bayern vom 1. August an in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verboten. Der Landtag billigte am Donnerstag mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern den entsprechenden Vorstoß der Staatsregierung.
Gesichtsschleier sind damit künftig unter anderem für Beamte und Angestellte im Öffentlicher Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Wahllokalen verboten. Gemeinden haben zudem freie Hand, Burka und Nikab bei Vergnügungsveranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten.
„Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche dieser Kommunikationskultur.
Die Staatsregierung hält es sich offen, zu einem späteren Zeitpunkt ein vollständiges Burkaverbot einzuführen. Zunächst solle aber die verfassungspolitische Diskussion zu einem solchen Verbot fortgeführt und die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern beobachtet werden. (dpa, iQ)