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Niedersachsen

Erfassung von antimuslimischen Straftaten nötig

Die Fraktionen des Bündnis90/Die Grünen und der SPD haben kürzlich einen Antrag bei der Niedersächsischen Landesregierung gestellt. Gefordert wird eine gesonderte Erfassung von islamfeindlichen Taten.

05
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2015
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Erst kürzlich wurde eine Moschee in Salzgitter/Niedersachsen mit Hakenkreuzen beschmiert. „Allein zwischen den Jahren 2001 und 2014 kam es (…) zu mehr als 141 Anschlägen und Überbegriffen auf Moscheen.“, so lautet es in dem Antrag, welcher vom Landtag an die niedersächsische Landesregierung gestellt wurde. Bei rund der Hälfte dieser Übergriffe sei eine politische Motivation festgestellt worden. Demnach könnten die rund 200.000 Muslime und Musliminnen in Niedersachsen ihre Religion nicht „ungestört und sicher“ ausleben.

Daher stellt der Landtag Forderungen an die Landesregierung. Beispielsweise solle ein vom Opfer angegebenes Motiv für eine Tat von der Polizei verpflichtend aufgenommen und angemessen berücksichtigt werden. Auch der NSU-Untersuchungsausschluss des Deutschen Bundestages wird erwähnt und eine stärkere Umsetzung der damit erlassenen Richtlinien gefordert. Außerdem möchte der Landtag, dass „eine eigene Erfassung antimuslimisch motivierter Straftaten unter dem Themenfeld Hasskriminalität eingeführt wird.“

Begründet werden diese Forderungen damit, dass es aktuell kein explizites Instrument zur Messung von antimuslimisch motivierten Straftaten gebe. Die Ursache hierfür, wäre das Definitionssystem der politisch motivierten Kriminalität (PMK), denn Angriffe auf Moscheen werden, ohne weitere Kennzeichnung, unter der Kategorie „Hasskriminalität“ erfasst.