









Der juristische Streit um Muezzin-Rufe über Lautsprecher in Oer-Erkenschwick geht weiter. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im Februar die Genehmigung einkassiert. Nun will die Stadt in Berufung gehen.
Außerhalb der DITIB-Moschee in Oer-Erkenschwick wird auch künftig kein Muezzin-Ruf zu hören sein. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Genehmigung der Stadt aufgehoben. Die Kommune prüft jetzt, ob sie Berufung einlegen will.
Der ehemalige serbische Armeechef Mladić wurde vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Völkermord und Kriegsverbrechen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Das Urteil des OVG Münster hat weitreichende Konsequenzen für die islamischen Religionsgemeinschaften und den IRU in NRW, erklärt der ehemalige Islamratsvorsitzende Ali Kızılkaya im Interview.
Der KRM bedauert das Urteil des OVG Münster zum islamischen Religionsunterricht und hält weiterhin an der Forderung nach institutioneller Anerkennung des Islams fest.
Berlin legt keine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts ein, das einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zusprach.
Ein Mann wurde vom Amtsgericht Rockenhausen wegen seinen islamfeindlichen Kommentaren auf Facebook verurteilt. Kein Einzelfall. Die „Hasskriminalität“ ist 2016 weiter gestiegen, doch nur ein Bruchteil wird offiziell erfasst.
Eine Hebamme wurde von einem Krankenhaus in Schweden nicht eingestellt, weil sie sich aus religiösen Gründen weigert Abtreibungen durchzuführen. Sie klagte vor dem Arbeitsgericht.
Das EuGH-Urteil entschied, dass das Kopftuch unter Umständen in Unternehmen verboten werden kann. Was sind diese „Umstände“ und was bedeutet das für die Einzelnen? Selma Öztürk Pinar hat die Antworten.