
Das geltende Berliner Neutralitätsgesetz, das Beamten das Tragen religiöser Symbole verbietet, wurde erneut bestätigt. Der Islamrat kritisiert die Entscheidung des Berliner Senats, das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen oder Polizistinnen in Berlin nicht zu erlauben.

Der Berliner Senat beschloss gestern das Neutralitätsgesetz nicht zu verändern und damit das Kopftuchverbot bei hoheitlichen Aufgaben beizubehalten.

Wie muss das Neutralitätsgebot verfassungskonform verstanden werden, wenn es beispielsweise um das Kopftuch geht? Das fragt sich Burak Altaş von FAIR International.

Bei der Berliner SPD herrscht Uneinigkeit darüber, ob das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen abgeschafft werden soll. Dies ergab eine aktuelle Mitgliederbefragung. Eine Fragestellung ist jedoch mehr als bedenklich. FAIR International bezieht auf IslamiQ Stellung dazu.

Die Berliner SPD spricht sich gegen die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes aus, das religiöse Symbole im Staatsdienst verbietet. Der Berliner Innensenat prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Das generelle Kopftuchverbot an Berliner Schulen könnte verfassungswidrig sein, das geht aus einem Gutachten hervor. Die Annahme einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens halten die Gutachter für nicht ausreichend.