









In Nordrhein-Westfalen ist das Tragen von religiösen Symbolen künftig für Richterinnen und andere Justizbeschäftigte verboten.
Einem EuGH-Gutachten zufolge sei ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zulässig und stelle keine Diskriminierung dar. Muslime kritisieren das umstrittene Gutachten.
Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist nach Ansicht eines EuGH-Gutachtens zulässig. Ein solches Verbot stelle keine Diskriminierung dar.
Religiöse Symbole sollen an Schulen tabu sein. Urteile, die das infrage stellen, will die Bildungssenatorin Sandra Scheeres juristisch klären lassen. Grüne und Linke sind skeptisch.
Wir geben einen Überblick über die – aus unserer Sicht – wichtigsten Ereignisse und Berichte aus dem Jahr 2020. IslamiQ wünscht einen guten Start ins neue Jahr und hofft auf ein ruhigeres Jahr 2021.
Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat das Kopftuchverbot an Grundschulen gekippt. Das Verbot widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz.
Die Debatte um das Kopftuch findet hauptsächlich in der Mehrheitsgesellschaft statt. Und oft an der Realität der Musliminnen vorbei. Wer hat die Deutungshoheit über das Kopftuch? Ein Kommentar.
Das bayerische Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen war rechtswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Kopftuchverbot für Richterinnen. Ein lang umstrittenes Thema. Nun soll einer ehrenamtlichen Richterin aus München die Arbeitserlaubnis entzogen werden – wegen ihres Kopftuchs.