
Das geltende Berliner Neutralitätsgesetz, das Beamten das Tragen religiöser Symbole verbietet, wurde erneut bestätigt. Der Islamrat kritisiert die Entscheidung des Berliner Senats, das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen oder Polizistinnen in Berlin nicht zu erlauben.

Wie muss das Neutralitätsgebot verfassungskonform verstanden werden, wenn es beispielsweise um das Kopftuch geht? Das fragt sich Burak Altaş von FAIR International.

In Hessen können bald Lehrerinnen mit Kopftuch unterricht. Es wurde ein Erlass vorgelegt, der mit Beginn der Schuljahres in Kraft treten wird.
Der Kopftuchstreit an Niedersachsens Schulen ist beendet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das Land Lehrerinnen künftig das Tragen von Kopftüchern. Der wesentliche Stolperstein für den Staatsvertrag mit den Muslimen ist damit aus dem Weg geräumt.
Ein französischer Bürgermeister fordert Verbot des Islams. Der Parteifreund des ehemaligen Staatspräsidenten der französischen Republik Nicolas Sarkozy, möchte, dass nach dem 18. Oktober 2017 alle Muslime ihre Bürgerrechte verlieren.
Rund jeder vierte Einwohner im Südwesten hat ausländische Wurzeln. Ein neues Gesetz soll die Chance zum Moscheebesuch an Feiertagen stärker gesetzlich verankern. Arbeitgeber sehen das auch als zusätzliche Belastung für Unternehmen.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht das Aus für ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen verkündet hat: Die stellvertretende bayerische Ministerpräsidentin Ilse Aigner (CSU) hat sich deutlich gegen das Tragen von Kopftüchern an Schulen ausgesprochen.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Haltung zum Kopftuch muslimischer Lehrerinnen geändert und damit für Wirbel in der Politik gesorgt. Neben zufriedenen Stimmen, gibt es auch Kritik und Bedenken.
Nach den Anschlägen von Paris begann erneut eine Diskussion über Presse- und Kunstfreiheit. Wo liegen die Grenzen? Hören sie dort auf, wo das Allerheiligste anderer Menschen beginnt? Einen juristisch fundierten Überblick gibt Funda Yol-Gedikli.