









Sonderrecht für Kirchen: Obwohl in Deutschland ein Diskriminierungsverbot existiert, dürfen kirchliche Arbeitgeber ihren Angestellten das Tragen eines Kopftuches verbieten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte eine muslimische Krankenschwester, deren Fall dennoch glücklich enden könnte.
Der Deutsche Juristentag hat sich mit dem Thema der strafrechtlichen Paralleljustiz beschäftigt. Mit deutlicher Mehrheit wurde diese von den Juristen abgelehnt. Dennoch bleiben offene Fragen.
Auch Themen zu Muslimen in Deutschland haben den 70. Deutschen Juristentag in Hannover (16. – 19. September 2014) beschäftigt. Neben dem Blasphemieparagrafen und der Knabenbeschneidung ging es auch um das Thema NSU.
Die Türkei soll ihren Religionsunterricht überarbeiten. Das fordert der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg. Eine Gruppe von Aleviten hatte gegen die Türkische Republik geklagt, weil diese die Kultur und Philosophie der Aleviten nicht in die Lehrpläne aufgenommen haben soll.
In Nordrhein-Westfalen wurden die umstrittenen Neuregelungen zur Verleihung des Status einer Körperschaft vom Parlament angenommen. Muslimische Vertreter und Gemeinschaften hatten bereits bei den Beratungen ihre Bedenken gegenüber einigen Punkten im neuen Gesetz geäußert.
Ein Gericht in Den Haag hat die Niederlande für das „Massaker von Srebrenica“ teilweise mit verantwortlich gemacht. Die Opferangehörigen hat das Urteil enttäuscht. Den Niederlanden drohen weitere Klagen und Entschädigungszahlungen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das sogenannte Burka-Verbot in Frankreich bestätigt. Die Richter kritisierten allerdings den französischen Gesetzgeber scharf. Das Gesetz sei in einer Atmosphäre von Islamfeindlichkeit entstanden heißt es.
Der Oberste Gerichtshof in Frankreich hat im Fall von Fatima Afif entschieden, dass die Entlassung der Muslimin im Jahr 2008 legitim gewesen sei. Der Kindergärtnerin wurde damals wegen ihres Kopftuches gekündigt. Afif will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.
Die indirekte Bezeichnung von NPD-Mitgliedern als „Spinner“ war zulässig. Dies hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute entschieden und die Klage der NPD abgewiesen. Damit wurde auch die „Macht des Wortes“ gestärkt.
Die vom früheren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verbotene salafistische Gruppierung „DawaFFM“ bleibt weiterhin verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. Es war die erste Klage von Salafisten gegen ein vom BMI verhängtes Betätigungsverbot.