Berlin

Berliner Schule darf sichtbares Beten trotz Diskriminierung verbieten

Ein Gebetsverbot eines Berliner Gymnasiums ist diskriminierend – aber dennoch rechtens. Das urteilte nun das Berliner Verwaltungsgericht.

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Symbobild Schule, Berliner Schulen
Berliner Schulen, Symbobild Schule © shutterstock, bearbeitet iQ

Ein Berliner Gymnasium darf seinen Schülern weiterhin das sichtbare Beten verbieten. Das urteilte nach zweieinhalbstündiger Verhandlung das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag. Damit wies es eine Klage des Vereins Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Schulordnung des Diesterweg-Gymnasiums im Bezirk Mitte ab.

Die Schulordnung verbietet „im Interesse des Schulfriedens“ die „demonstrative Ausübung religiöser Riten“. Nach Auffassung des Gerichts stellt das Verbot zwar eine Diskriminierung dar – allerdings wiege ein geordneter Schulablauf für alle Schüler schwerer. Die GFF plant, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen.

Verbot verstößt gegen Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Mit der Entscheidung folgte das Gericht in Teilen der Argumentation des Gymnasiums. Es gebe an der Schule viele religiös bedingte Konflikte. Hinter der Wahrung des Schulfriedens müsse daher die einzelne Religionsfreiheit zurücktreten – auch, wenn das Gericht durchaus eine Benachteiligung von muslimischen Schülern sieht, die islamische Pflichtgebete praktizieren müssen. Gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz verstoße das Verbot im konkreten Fall nicht.

Die GFF argumentierte während der Verhandlung, dass das Verbot pauschal muslimische Schüler benachteilige, die islamische Pflichtgebete verrichten müssen. Diese Gebete könnten die Schüler nicht verschieben oder still ausüben. Andere Religionen, wie etwa das Christentum, hätten keine sichtbaren Gebetsvorschriften.

Laut GFF beteten Schüler heimlich hinter Büschen und Mülltonnen. Auch sei die Berufung der Schule auf die Wahrung eines Schulfriedens nur sehr vage – einzelne Konflikte würden nicht ausreichen, um von einer Gefahr für den Schulfrieden zu sprechen. Letztlich verstoße das Verbot gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz.

Schulleiter Volker Lehmann hingegen bestritt eine Diskriminierung. Er berichtete von Missionierungsversuchen, Bekenntniszwängen und einem Anpassungsdruck an der Schule. An dem Gymnasium, an dem Schüler aus 47 Nationen und viele Muslime lernten, seien wiederholt Konflikte aufgetreten. So seien etwa Mädchen ohne Kopftuch verbal angegangen worden, und ein muslimischer Schüler sei während des Ramadans in eine Klasse gekommen und habe gerufen: „Jetzt fasten wir alle.“

Zudem seien von dem Verbot nicht nur Muslime, sondern alle Religionen betroffen. Das islamische Pflichtgebet sei auch still möglich, was erlaubt sei. Dass Schüler versteckt gebetet hätten, sei nicht bekannt, so Lehmann. Ein eigener Gebetsraum könne aus Platzgründen und wegen organisatorischer Hürden nicht gestellt werden.

Kein Einzelfall

Die GFF hatte bereits 2023 Berliner Schulordnungen auf diskriminierende Regelungen überprüft. In der Folge beanstandete sie über 20 Schulordnungen wegen Gebetsverboten, Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof. Die Mehrheit der Schulen lenkte daraufhin ein und änderte ihre Regelungen. Das Diesterweg-Gymnasium hielt jedoch am Verbot fest. Daher reichte der Verein im Oktober vergangenen Jahres eine Verbandsklage ein.

Grundsätzlich ist es aber nicht der erste Rechtsstreit der Schule. Bereits 2011 war ein damals 18 Jahre alter muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seinem Ansinnen gescheitert, ein Mal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen.

Seinerzeit war laut Gericht die Einschränkung der Glaubensfreiheit des Schülers rechtens – öffentliche Ritualgebete hätten in diesem Fall den Schulfrieden gestört. Das Gericht betonte damals, dass die Entscheidung eine Einzelfallentscheidung gewesen sei. (dpa/iQ)