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Wiesbaden

Anschlag von Hanau: Widersprüchliche Angaben zum Notausgang

Im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum rassistischen Anschlag von Hanau haben Zeugen widersprüchliche Angaben zum Notausgang in der Arena-Bar gemacht.

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Hanau - © Anadolu Images, bearbeitet by iQ
Hanau - © Anadolu Images, bearbeitet by iQ

Im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum rassistischen Anschlag von Hanau haben Zeugen widersprüchliche Angaben zum Notausgang in der Arena-Bar gemacht. So sagte der ehemalige Betreiber am Montag, dieser Ausgang sei am Tatabend geöffnet gewesen. „Der Notausgang war immer zu, das wusste jeder“, berichtete dagegen eine 27-jährige Frau, die den Anschlag vom 19. Februar 2020 in einem benachbarten Kiosk überlebt hatte. Sie sei heute noch psychisch sehr belastet, die Bewältigung des Alltags falle ihr schwer, immer wieder kämen die Erinnerungen. „In meinen Träumen sehe ich die Augen vom Täter“, sagte die Frau, die damals schwanger war.

Ein 43-jähriger Rechtsextremist hatte in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen, unter anderem in der Arena-Bar und in dem benachbarten Kiosk. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es rund um die Tat zu einem Behördenversagen kam.

Der ehemalige Betreiber der Arena-Bar widersprach sich bei seiner Aussage mehrfach, so sagte er etwa auch, den Notausgang nie kontrolliert zu haben. Zudem berief er sich mehrfach auf Erinnerungslücken. Mehrere Mitglieder des Ausschusses gaben an, erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes zu haben.

Überlebende sowie Opfer-Angehörige hatten unter anderem Vorwürfe erhoben, der Notausgang sei verschlossen und damit ein Fluchtweg versperrt gewesen. Die Staatsanwaltschaft stellten ihre entsprechenden Ermittlungen letztes Jahr ein. (dpa/iQ)