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HESSEN

Rechtsextreme Szene nutzt Kampfsportevents für ihre Zwecke

Die rechtsextreme Szene nutzt nach Erkenntnissen des hessischen Innenministeriums zunehmend Kampfsportevents, um ihre Ziele zu verbreiten.

08
08
2021
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Rechtsextremismus, Verfassungsschutzbericht
Symbolbild: Rechtsextremismus , Verfassungsschutzbericht © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die rechtsextreme Szene nutzt nach Erkenntnissen des hessischen Innenministeriums zunehmend Kampfsportevents, um ihre Ziele zu verbreiten und neue Anhänger zu rekrutieren. In Teilen der rechtsextremen Szene sei eine hohe Affinität zu Kampfsport und „Mixed Martial Arts“ (MMA) festzustellen, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion in Wiesbaden. Teilweise werde die MMA-Szene von rechtsextremistischen Akteuren vereinnahmt.

Es sei ein „wachsendes Selbstbewusstsein der rechtsextremistischen Kampfsportszene zu beobachten“, erläuterte das Ministerium. „Während beispielsweise Veranstaltungen wie der „Kampf der Nibelungen“ in der Vergangenheit zunächst noch heimlich geplant und entsprechend konspirativ beworben sowie durchgeführt wurden, bewarben die Veranstalter das Event insbesondere seit 2019 zunehmend öffentlich in sozialen Netzwerken“, erläuterte das Ministerium.

Fehlende ethische Werte im Kampfsport

Rechtsextremistische Kampfsportveranstaltungen dienten – ähnlich wie in der Vergangenheit bereits Musikkonzerte – als Rekrutierungs- und Vernetzungsplattformen sowie zur Finanzierung der Szene. Das Event „Kampf der Nibelungen“ habe auch schon in Hessen stattgefunden, erklärte das Ministerium. Im gewalt- und erlebnisorientierten Rechtsextremismus nehme Kampfsport eine zentrale Rolle ein, heißt es im hessischen Verfassungsschutzbericht.

Die MMA-Szene sei sehr heterogen, erläuterte das Innenministerium. Seit November 2009 gelte im Deutschen Olympischen Sportbund die klare Beschlusslage, wonach zumindest einige MMA-Formen, insbesondere Käfigkämpfe, kein Sport sind. Es fehlten ethische Werte wie Fairplay, Chancengleichheit und Unverletzlichkeit der Person. (dpa)