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Brandeburg

Nach Anschlagspläne auf Moschee: Land sieht keine konkrete Gefahr

Neonazis planten einen Molotow-Anschlag auf eine Moschee. Trotz Großrazzia mit Molotow-Cocktail-Funden sieht das Land Brandenburg keine konkrete Gefahr für Muslime und Moscheen.

07
07
2020
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Ermittler, Polizei, Dortmund, Straftaten, Anschlag
Symbolbild: Dortmund, Polizei © shutterstock

In drei Bundesländern, darunter auch Brandenburg, durchsuchten Polizisten bei einer Großrazzia Gebäude von Rechtsextremisten. Auslöser waren Hinweise, wonach sieben Männer im Alter zwischen 32 und 40 Jahren aus der rechtsextremen Organisation „Freie Kräfte Prignitz“ einen Brandanschlag mit Molotow-Cocktails auf eine Moschee im brandenburgischen Wittenberge geplant haben sollen. Außerdem soll die Neonazi-Gruppe Angriffe auf Geschäfte geplant haben, die von Inhabern mit Migrationshintergrund geführt werden.

Wie das Land Brandenburg jetzt auf Anfrage von IslamiQ mitteilte, gibt es der Bedrohungslage zum Trotz derzeit keine stärkeren Schutzmaßnahmen für Moscheen. „Bisher liegen der Polizei des Landes Brandenburg keine Erkenntnisse vor, die eine konkrete Gefahr einzelner oder gar aller muslimischer Einrichtungen im Land begründen. Das bezieht die Gebetsräume in Wittenberge und Perleberg mit ein“, erklärt ein Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums gegenüber IslamiQ.

Bei den Durchsuchungen in sechs Objekten seien unter anderem Schreckschuss- und scharfe Munition sowie Hieb- und Stichwaffen gefunden worden. Zudem wurden verschiedene Nazidevotionalien, beispielsweise eine Armbinde mit Hakenkreuzaufdruck, sowie Propagandamaterial beschlagnahmt. Allein in Brandenburg waren nach Angaben der Polizei mehr als 120 Beamte beteiligt, darunter Spezialeinsatzkräfte, Staatsschützer und Bereitschaftspolizisten. Laut Innenministerium habe es keine Festnahmen gegeben.

Die Gefährdungslage einer Moschee würde anlassbezogen bewertet, polizeiliche Maßnahmen besprochen und die baulichen Gegebenheiten von Moscheen seitens der Polizei geprüft. „Zudem erfolgt für muslimischen Einrichtungen grundsätzlich eine besondere Beachtung im Rahmen der Streifentätigkeit.“ Weitere Einzelheiten könne das Ministerium nicht nennen. (dpa, iQ)