Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Schweiz

Familie wehrt sich gegen Kopftuchverbot

Das per Referendum beschlossene Kopftuchverbot in Au-Heerbrugg wird vermutlich nicht durchgesetzt werden können. Die Familie will gegen das Verbot notfalls bis zum Bundesgericht ziehen. Unterstützt werden sie von der muslimischen Gemeinschaft und einem spezialisierten Juristen.

16
02
2014
0

Das per Referendum in Schulen beschlossene Kopftuchverbot in Au-Heerbrugg (Kanton St. Gallen/Schweiz) will die betroffene Familie nicht hinnehmen. Die Mutter der beiden Mädchen, die ein Kopftuch tragen und eine Primarschule besuchen, kündigte in der Sonntagszeitung an, notfalls bis zum Bundesgericht ziehen zu wollen.

FIDS und Experte unterstützen Familie

Die Familie wird vom Zürcher Rechtsanwalt und Nationalrat (Grüne) Daniel Vischer vertreten. Dieser hat bereits Erfahrungen mit ähnlichen Fällen. Er hat bestätigt, dass rechtliche Schritte gegen das Kopftuchverbot eingeleitet werden. Zuletzt hatte Vischer eine Muslimin aus dem thurgauischen Bürglen vertreten, die bis vor das Bundesgericht gegen ein Kopftuchverbot gezogen ist. Die junge Muslimin kann aufgrund des teilweisen Erfolges bis heute mit Kopftuch zur Schule gehen.

Hischam Maizar, Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen (FIDS), kündigte an, dass man die Familie in einem Einspracheverfahren unterstützen möchte. Der Präsident der Föderation ist davon überzeugt, dass ein Kopftuchverbot in der Schweiz unzulässig ist, weil es gegen die Bundesverfassung verstoße. Diese garantiert die Religionsfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung.

Hintergrund: Aufschiebende Wirkung

In einem Referendum hatten sich zwei Drittel der Wähler für eine Vorlage der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei (SVP) ausgesprochen, die vorsieht, dass der Schulrat ein Kopfbedeckungsverbot in der Schulordnung festschreibt. Die Abstimmung fand statt, weil sich die betroffenen zwei Mädchen weigerten, das Kopftuch im Unterricht abzunehmen.

Zunächst hatte die Schule die beiden Mädchen vom Unterricht ausgeschlossen. Nach Protesten wurden die Mädchen wieder in den Unterricht aufgenommen. Das Kopftuch wurde „hingenommen“. Ein entsprechender Passus in den Empfehlungen der Schulbehörde gestrichen. Das passte wiederum der SVP nicht, die ein Referendum auf den Weg brachte.

Das Verbot scheint jedoch keine Chance zu haben, überhaupt in Kraft zu treten. Eine Beschwerde vor einem Gericht hat in diesem Fall eine aufschiebende Wirkung, wie bereits ein Verwaltungsgericht in St. Gallen in einem anderen fast identisch gelagerten Fall entschieden hatte. Die aufschiebende Wirkung könnte sogar mehrere Jahre Bestand haben, wodurch die Mädchen in dieser Zeit auch die Schule besuchen könnten, ohne ausgeschlossen zu werden.