Thüringens Verfassungsgericht verhandelt darüber, ob die AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes bezeichnet werden darf. Die AfD hatte gegen diese Bezeichnung geklagt.
Thüringens Verfassungsgericht beschäftigt sich am Mittwoch in Weimar mit der Frage, ob die Partei öffentlich als Prüffall des Verfassungsschutzes bezeichnet werden darf. Die AfD hatte dagegen Ende vergangenen Jahres Klage beim höchsten Thüringer Gericht eingereicht. Diese richtet sich gegen Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer und gegen Innenminister Georg Maier (SPD). Die AfD wirft ihnen vor, sie würden der Partei die Zusammenarbeit mit Extremisten unterstellen und damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.
Kramer und Maier hatten die AfD im ergangenen Jahr zum „Prüffall“ erklärt – einer Vorstufe zu einer Beobachtung wegen möglicher extremistischer Tendenzen. Eine Entscheidung dazu hat man in Thüringen jedoch nicht getroffen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2019 einem Eilantrag der Bundespartei stattgab. Danach darf der Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Inzwischen wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz der rechtskonservative „Flügel“ der AfD als „Verdachtsfall“ im Bereich des Rechtsextremismus bewertet. Zu den Wortführern des Flügels gehört Thüringens Partei- und Fraktionschef Björn Höcke.
Ob das Verfassungsgericht noch vor der Landtagswahl am 27. Oktober zu einer Entscheidung kommt, ist offen. (dpa/iQ)