Der stellvertretende AfD-Chef Gauland plädierte für eine Aussetzung des Asylrechts für Muslime. Der UN-Religionsberichterstatter weist AfD-Forderung zurück.
Der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Heiner Bielefeldt, hat Forderungen von AfD-Funktionären nach einem Asyl-Stopp für Muslime als „unerträglich“ bezeichnet. Dies sei „völlig unvereinbar mit dem Recht auf Religionsfreiheit“, sagte Bielefeldt am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Nürnberg. „Solche populistischen Töne vergiften das Klima und können auch den Konsens in Sachen Religionsfreiheit gefährden“, warnte der Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte der Universität Erlangen-Nürnberg.
Während besonders im Nahen Osten die Religionsfreiheit durch Gewalt und religiösen Fanatismus gefährdet sei, sehe er im Westen die Gefahr, dass das Verständnis für die existenzielle Bedeutung, die Religion für viele Menschen hat, abnehme. Dies könne auf Dauer die Wertschätzung für das Recht der Religionsfreiheit unterminieren.
Nach den jüngsten Anschlägen in Deutschland hatte der AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen die Forderung seines Parteikollegen Alexander Gauland nach einer Einschränkung des Asylrechts für Muslime unterstützt. Meuthen räumte am Donnerstag im Deutschlandfunk ein, dass das nach gegenwärtiger Rechtslage nicht machbar sei. Die Politik müsse aber auf das herrschende Chaos und die Bedrohungslage reagieren.
Auf die Frage, ob damit nicht gegen das Diskriminierungsverbot von Religionen verstoßen werde, sagte Meuthen, es sei möglich, Regulierungen der Religionsfreiheit vorzunehmen, wenn sie zu anderen Grundrechten in Konflikt gerieten. Die Religionsfreiheit sei „kein Super-Grundrecht“.
Der stellvertretende AfD-Chef Alexander Gauland hatte eine Aussetzung des Asylrechts für Muslime ins Gespräch gebracht, bis alle hier lebenden Asylbewerber registriert seien. „Wir können es uns aus Sicherheitsgründen nicht mehr leisten, noch mehr Muslime unkontrolliert nach Deutschland einwandern zu lassen“, sagte der stellvertretende AfD-Vorsitzende am Mittwoch.
Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, das Asylrecht abhängig von der jeweiligen Religionszugehörigkeit anzuwenden, sei allein schon „mit unserem Verständnis der Religionsfreiheit schlichtweg nicht vereinbar“.
Die Alternative für Deutschland (AfD) hatte Anfang Mai den Satz der „Islam gehört nicht zu Deutschland“ in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen, mit der sie auf heftige Kritik stieß. Zudem hat AfD Thüringen hat ein Buch zum Islam herausgegeben. Der Islamwissenschaftler Elhakam Sukhni hatte es für IslamiQ gelesen. Fazit: „Kein Pamphlet. Scheinbare Sachlichkeit. Unterschwellige Hetze.“ (KNA, iQ)