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Schweiz

Islamischer Verein klagt gegen Verhüllungsverbot in Tessin

In der Schweiz will der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) gegen ein Verhüllungsverbot im Kanton Tessin vorgehen. Das Verbot gilt seit Freitag.

02
07
2016
Umfrage in der Schweiz
Schweiz © by Martin Abegglen auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

In der Schweiz will der Islamische Zentralrat (IZRS) gegen ein Verhüllungsverbot im Kanton Tessin vorgehen. Der Verein wolle eine Geldbuße anfechten, die aufgrund des Gesetzes gegen eine Muslimin verhängt worden sei, teilte der IZRS am Freitag mit. Das Verbot ist seit diesem Freitag in Kraft.

Nach IZRS-Angaben war gegen die Frau eines Vorstandsmitglieds des Vereins eine Geldbuße wegen des Tragens eines Gesichtsschleiers verhängt worden. Der Verein ist der Ansicht, das Verbot verletze die Rechte der betroffenen Frauen und sei dem öffentlichen Interesse in keiner Weise dienlich.

Der Tessiner Justizdirektor Norman Gobbi von der Rechtspartei „Lega dei Ticinesi“ kündigte indes an, das Verbot rigoros durchzusetzen. Laut „Aargauer Zeitung“ wurden die Gemeindepolizisten allerdings angewiesen, Augenmaß zu wahren. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Mareike sagt:
Das war ja nicht anders zu erwarten. Damit zeigen die Muslime zugleich, wie sie die Frau sehen. Entweder im Haus oder, wenn sie schon meint, rausgehen zu müssen, unter einem Ganzkörperschleier, damit man nicht das kleinste Fitzelchen Haut von ihr sehen kann. Der Islam soll zu Europa gehören? Wohl kaum.
04.07.16
11:06
Ute Fabel sagt:
Das Verbot betrifft auch das Tragen von Strumpfmasken mit Sehschlitzen, sowie das ständige Tragen von Motoradhelmen mit heruntergezogenen Visier. Das Verhüllungsverbot ist religions- und weltanschauungsneutral und sachlich gerechtfertigt, da alle Formen von Vermummung die zwischenmenschliche Kommunikation beeinträchtigen. Öffentliche Nacktheit ist ja auch verboten, obwohl dies eine Einschränkung der persönlichen Freiheit darstellt. Zusammenleben erfordert gewisse Spielregeln.
04.07.16
12:49
Andreas sagt:
Hoffentlich hat die Klage Erfolg. Das mal wieder so ein überflüssiger Eingriff in die Religionsfreiheit. Ein Vergleich des Niqab mit Strumpfmasken mit Sehschlitzen und Motoradhelmen ist unsinnig und dient mal wieder nur der Provokation. Es ist erstaunlich, dass Menschen, die unsere Freiheit verteidigen, sofort bereit sind, die Freiheit anderer massiv einzuschränken.
05.07.16
15:58
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Das Tragen von Strumpfmasken mit Sehschlitzen oder Motorradhelmen ist für Sie kein Ausdruck der persönlichen Freiheit, der schützenswert ist, nur weil es keinen Guru gibt, der das zur religiösen Pflicht erklärt hat?
06.07.16
7:51
Manuel sagt:
@Andreas: Was ist, wenn jetzt eine Religion vorschreiben würde, man müsse sich drei mal täglich nackt ausziehen, würden Sie das auch erlauben oder gilt bei Ihnen Ihre Freiheit nur für den Islam?
06.07.16
19:19
Enail sagt:
Es vereinfacht anscheinend das Leben, wenn man sich an unsinnige Vorschriften hält, die von einem Mann zum Nachteil der Frauen erfunden wurden. Das hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun, es ist das Befolgen von nicht nachvollziehbaren Regeln eines Mannes, das das eigene Denken überflüssig macht. Ich persönlich setze lieber selber mein Gehirn ein, dafür habe ich es.
04.08.16
21:48