Neutralitätsgesetz

Berliner Grünen wollen Kopftuch bei Polizei und Justiz erlauben

Aktuell dürfen viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Berlin kein Kopftuch tragen. Die Grünen wollen das Neutralitätsgesetz abschaffen. CDU und SPD halten allerdings am Gesetz fest.

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02
2026
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Muslimin mit Kopftuch im Dienst © shutterstock, bearbeitet by iQ
Muslimin mit Kopftuch im Dienst © shutterstock, bearbeitet by iQ

Sieben Monate vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus haben die Berliner Grünen ihre Forderung nach einer vollständigen Abschaffung des Neutralitätsgesetzes bekräftigt. Auf einem Parteitag in Berlin-Neukölln lehnten die Delegierten mit großer Mehrheit einen Antrag der Landesarbeitsgemeinschaft „Säkulare Grüne Berlin“ ab, der den Erhalt des Gesetzes „so weit wie rechtlich möglich“ vorsah. Nur rund ein Dutzend der 182 Delegierten stimmten für den Vorstoß.

Die Mehrheit der Partei verfolgt seit längerem das Ziel, das Neutralitätsgesetz aus dem Jahr 2005 abzuschaffen. Im Entwurf des Wahlprogramms, das am Wochenende beschlossen wurde, heißt es entsprechend: „Das diskriminierende Neutralitätsgesetz schaffen wir in Gänze ab.“

Die Antragsteller wollten diese Passage streichen und verwiesen auf die religiöse und weltanschauliche Vielfalt Berlins mit mehr als 250 Gemeinschaften sowie einem Anteil von über 60 Prozent Konfessionsfreien. Staatliche Institutionen müssten daher religiös neutral bleiben, argumentierten sie.

Gericht erklärte Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig

Das Neutralitätsgesetz untersagt unter anderem Lehrkräften in öffentlichen Schulen sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole und auffällige religiös geprägte Kleidung. 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht jedoch ein pauschales Verbot für Lehrkräfte für verfassungswidrig. Die Grünen wollen das Verbot nun auch für andere Landesbedienstete wie Polizei- und Justizpersonal aufheben.

CDU und SPD halten hingegen grundsätzlich am Neutralitätsgesetz fest. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner betonte, mit seiner Partei werde es kein Kopftuch bei Polizei, Richterinnen oder Staatsanwältinnen geben. Beide Parteien hatten sich bereits im Juni 2025 auf eine Reform verständigt, die das Gesetz an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpasst und Lehrerinnen das Unterrichten mit Kopftuch grundsätzlich erlaubt.