Düsseldorf

Gericht kippt pauschales Verbot zur Infragestellung des Existenzrechts Israels

Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat entschieden, dass ein generelles Verbot, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, rechtswidrig ist – und stärkt damit die Meinungsfreiheit bei Demos für Palästina.

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2025
Solidarität mit Palästina © shutterstock, bearbeitet by iQ
Solidarität mit Palästina © shutterstock, bearbeitet by iQ

Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen stellte klar, dass das generelle Verbot einer Infragestellung des Existenzrechts Israels rechtswidrig sei. Auslöser war eine pro-palästinensische Demonstration am 22. November 2025 in Düsseldorf. Demonstranten dürften nicht pauschal daran gehindert werden, das Existenzrecht des Staates Israel in Frage zu stellen. Damit wurde ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert. Eine solche Äußerung erfülle für sich genommen keinen Straftatbestand und falle grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit.

Die Polizei Düsseldorf hatte dem Veranstalter untersagt, während der Versammlung in jeglicher Form das Existenzrecht Israels zu leugnen. Zudem sollten die Parolen „From the river to the sea“, „There is only one state – Palestine 48“ und „Yalla, yalla, Intifada“ lediglich zu Beginn der Demonstration einmal verlesen und danach nicht mehr genutzt werden dürfen. Der Veranstalter war dagegen juristisch vorgegangen – mit teilweisem Erfolg. Auch das Verbot der Parole „There is only one state – Palestine 48“ erklärte das Gericht als rechtswidrig.

Rechtmäßig sei hingegen das Verbot der Parole „Yalla, yalla, Intifada“. Vor dem Hintergrund des Gaza-Konflikts könne diese nicht als bloßer Aufruf zu Protest verstanden werden, sondern wirke wie eine Sympathiebekundung für gewalttätige Aktionen radikaler palästinensischer Gruppen. Ob die Verwendung von „From the river to the sea“ strafbar ist, konnte das Gericht im Eilverfahren nicht klären. Wegen des öffentlichen Interesses bestätigte das OVG jedoch das Verbot dieser Parole für die Demonstration.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Es ist wohl auch zu wünschen, dass die Gerichte ein generelles Verbot - Schariajustiz mit Forderungen nach einem Kalifat für Deutschland mit islamischer Polit-Geistlichkeits-Herrschaft bei öffentlichen Demo-Aufmärschen lautstark einzufordern - als rechtswidrig ablehnen. Damit soll die Meinungsfreiheit bei Demos für islamische Ziele & Umsturzpläne gestärkt werden.
27.11.25
20:52