Debatte

Jurist: Kopftuchverbot wie in Österreich wäre verfassungswidrig

Kopftuchverbot in Schulen? Während Hessens Europaminister dafür wirbt, warnt der Jurist Matthias Goldmann: In Deutschland wäre ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar.

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09
2025
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Kopftuchverbot, Schulen
Eine leere Klasse © shutterstock, bearbeitet by iQ

Ein Kopftuchverbot nach österreichischem Vorbild hätte in Deutschland nach Einschätzung des Juristen Matthias Goldmann keine Chance vor Gericht. „Ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen wäre verfassungswidrig“, sagte der Professor für internationales Recht an der EBS-Universität in Wiesbaden auf Anfrage von IslamiQ.

Schülerinnen beziehungsweise ihre Eltern genössen Religionsfreiheit, das Tragen des Kopftuchs sei davon erfasst. „Ein Verbot müsste auf ein gleichgewichtiges Verfassungsgut gestützt werden. Das ist nicht ersichtlich“, erklärte Goldmann. Mit dem Hinweis auf die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen könne ein solches Gesetz nicht begründet werden: „Diese wird durch ein Verbot vielmehr beeinträchtigt, weil auch diejenigen betroffen wären, die freiwillig ein Kopftuch tragen wollen.“

Statt eines pauschalen Verbots sieht der Jurist andere Wege, um möglichen Druck auf Mädchen zu verhindern: etwa schulische Aufklärung und Unterstützung von Familien bei der Wahlfreiheit ihrer Töchter. Zudem sei der Staat dem Neutralitätsgebot verpflichtet, das ihn zur Offenheit gegenüber religiösen Symbolen verpflichte. „Auch darauf kann man ein generelles Verbot nicht stützen“, so Goldmann.

Zuvor hatte Hessens Europaminister Manfred Pentz (CDU) angeregt, eine ähnliche Regelung wie in Österreich auch in Deutschland zu prüfen. In Wien hatten Regierung und Opposition einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Mädchen unter 14 Jahren das Tragen des Kopftuchs an Schulen untersagt.