









Am Donnerstag befasste sich der Verfassungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft mit dem Staatsvertrag. Nach zehn Jahren sollte der Vertrag evaluiert werden.
Vor mehr als zehn Jahren hat die Stadt Hamburg einen Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften und den alevitischen Gemeinden geschlossenen. Am Donnerstag befasste sich der Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mit den Staatsverträgen und lud mehrere Vertreter der Gemeinden, Initiativen und aus der Wissenschaft ein. Ziel des Treffens war die Zukunft der Staatsverträge.
Die Vertreter der islamischen Vertragspartner – des Rats der Islamischen Gemeinschaften (Schura), der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und des Verbands der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) – lobten die 2012 geschlossenen Verträge bei der Anhörung als Garanten für Akzeptanz und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.
Die Schura sei mit ihren 55 Mitgliedsgemeinden die größte und heterogene islamische Religionsgemeinschaft der Stadt, sagte die stellvertretende Vorsitzende Özlem Nas. Schon 2004 – lange vor den Verträgen – habe sich die Schura zu einem Islam im Einklang mit den Werten des Grundgesetzes bekannt. Den bei der Anhörung geäußerten Vorwurf einer Hisbollah-Nähe in einer Mitgliedsgemeinde nehme man ernst und werde ihn prüfen, sagte sie. Als Zeichen gesellschaftlicher Akzeptanz förderten die Verträge „die Identifikation und Selbstwahrnehmung der Hamburger Muslime als Teil ihrer Stadtgesellschaft“, sagte Nas. Damit „entfaltet der Vertrag auch eine präventive Kraft“ gegen eine Radikalisierung.
Rüstem Kuzugüden, Vorstandsmitglied des DITIB-Landesverbands, betonte, dass man bestrebt sei, die teilweise Abhängigkeit zu verringern. Der Hamburger Landesverband befinde sich im Wandel und sei seit der Flüchtlingskrise 2015 nicht mehr nur türkisch geprägt. Es gebe mittlerweile auch viele arabische oder deutsche Gemeindemitglieder. „Wir merken, dass die Pluralität auch in unseren Gemeinden ankommt.“
Der Vertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften wird immer wieder kritisiert. Nicht zuletzt wegen der langjährigen Mitgliedschaft des vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) in der Schura und der Abhängigkeit der DITIB von der türkischen Regierung. CDU, AfD und FDP hatten eine Aufkündigung gefordert. Das IZH, Betreiber der Blauen Moschee an der Alster, war Ende vergangenen Jahres aus der Schura ausgetreten.
Auch bei der gestrigen Anhörung kritisierten Vertreter des Vereins Säkularer Islam Hamburg und des liberal-islamischen Bundes, dass die meisten Muslime in Hamburg gar nicht durch die Vertragspartner der Stadt repräsentiert würden.
Aktuell wird der Staatsvertrag in Hamburg evaluiert. Ein erstes Ergebnis will der Senat erst nach der Sommerpause veröffentlichen. Bis dahin bleibt die Zukunft des Staatsvertrags offen. Der Staatsvertrag ermöglicht neben der Anerkennung islamischer Feiertage, die gemeinsame Gestaltung des Religionsunterrichts sowie die Regelungen rund um die Seelsorge, auch eine stärkere Partizipation muslimischer Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben. (dpa, iQ)